| Wechsel Instrument des Zahlungsverkehrs, Wechsel. Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen (z. B. Hausbank des Ausstellers), eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu zahlen.
 
 
 Bill of Exchange
 
 Auch: Tratte. Normalfall des Wechsels: Der Wechselaussteller als Trassant weist durch ihn den Bezogenen - Trassant - an, an den Wechselnehmer -Remittent - die in der Wechselurkunde genannte Summe zu zahlen. Ggs.: Sola- (eigener)wechsel.
 
 siehe  Wechsel.
 
 Gegensatz: Solawechsel oder Eigenwechsel. S. Wechsel.
 
 siehe   Wechsel.
 
 
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