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Honorierungssysteme

stellen die Regelungen dar, die die Vergütung frei praktizierender Ärzte betreffen. Alternative Möglichkeiten einer Honorierung beziehen sich dabei auf Unterschiede in der Wahl der Honorarform, des Honorartarifs und des Honorarverfahrens. Im Hinblick auf die Honorarform sind die Bemessungskriterien (Bemessungsgrundlagen) zu bestimmen, die für die Berechnung des ärztlichen Honorars in Betracht kommen. Gegenüber dem nur schwer zu operationalisie- renden "Output" werden i.d.R. - getrennt oder in Kombinationinputorientierte Bemessungskriterien für die Honorarbestimmung verwendet. Ex-ante-Honorarformen stellen das Fixum und die Zahl der potentiellen Patienten dar, während es sich bei der Anzahl der Behandlungsfälle sowie der erbrachten Einzelleistungen um Honorarformen ex-post handelt. Daneben könnte auch die Faktoreinsatzmenge als Bemessungskriterium herangezogen werden. Mit dem Honorartarif erfolgt die Bewertung der ausgewählten Bemessungskriterien. Festzulegen sind insbesondere die Honorar- (gebühren-)-sätze und -relationen (Gebührenordnung), die weiterhin regional, nach Patientengruppen etc. differenziert werden können. Der institutioneile Aspekt der Honorierung wird durch das jeweilige Honorarverfahren beschrieben. Einstufigen Honorarverfahren, bei denen eine Honorierung des Arztes direkt durch den Patienten erfolgt, der sich seinerseits an seine Krankenversicherung wenden kann ( Kostenerstattungsprinzip), stehen zweistufige Honorarverfahren gegenüber. Als Zwischenglied fungiert in diesem Fall eine Honorarverteilungsstelle (in der Bundesrepublik Deutschland die Kassenärztlichen Vereinigungen), an die evtl. der Patient oder seine Versicherung in der ersten Stufe das Honorar entrichtet. Diese übernimmt dann in der zweiten Stufe die Vergütung der Ärzte für die erbrachten medizinischen Leistungen. Soweit mit den einzelnen Honorierungssystemen unterschiedliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung verbunden sind, wäre aus ökonomischer Sicht das System zu präferie- ren, das eine möglichst bedarfsgerechte und kostenminimale Krankenversorgung der Bevölkerung sicherstellt.                Literatur: v.d. Schulenberg, J.-M., Graf, System der Honorierung frei praktizierender Ärzte und ihre Al- lokationswirkungen, Tübingen 1981. Thiemeyer, T., Das ärztliche Honorar als Preis, in: Gäfgen, G. (Hrsg.), Ökonomie des Gesundheitswesens, Berlin 1986, S. 255 ff.    

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