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Interimsausschuss

1974 vom Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingesetzter Ausschuss des IWF zur laufenden Überwachung und Weiterentwicklung des internationalen Währungssystems. Der Interimsausschuss des IWF setzt sich gegenwärtig aus 22 Mitgliedern zusammen, und zwar je 11 aus den Industrie- und aus den Entwicklungsländern. Mitglied im Ausschuss sind die IWF-Gouverneure - also Minister oder Zentralbankpräsidenten - derjenigen Mitgliedstaaten des IWF, die auch die Exekutivdirektoren des IWF stellen. Der Ausschuss löste im Herbst 1974 den sog. Zwanziger-Ausschuss ab, der mit der Vorbereitung einer grundlegenden Reform des Weltwährungssystems beauftragt worden war. Da die grundlegenden Reformvorschläge des Zwanziger-Ausschusses im Gouverneursrat keine Zustimmung fanden, beauftragte dieser den Interimsausschuss mit einer Weiterentwicklung und Anpassung der internationalen Währungsordnung an die veränderten währungspolitischen Verhältnisse nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems. Obwohl der Ausschuss keine formellen Entscheidungsbefugnisse, sondern nur eine Beratungsfunktion besitzt, hat er im Laufe der Zeit aufgrund seines politischen Gewichts praktisch die Rolle eines Leitungsgremiums des IWF übernommen. Er kann vom Gouver- neursrat mit 85% aller Stimmen in ein neues Fondsorgan mit Beschlussvollmacht, den Rat auf Ministerebene (Council), umgewandelt werden. Das bisher wichtigste Ergebnis der Tätigkeit des Interimsausschusses stellt die Vorbereitung der 1976 Unterzeichneten und 1978 in Kraft getretenen 2. Änderung des IWF-Ab- kommens dar, durch die das internationale Währungssystem den veränderten Verhältnissen nach dem Zusammenbruch des Fix- kurssystems von Bretton Woods angepasst wurde.     

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