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Kassageschäft

Geschäft an der  Börse, das "sofort", d.h. innerhalb einer Frist erfüllt werden muss, die üblicherweise zur Abwicklung ausreicht. An deutschen Börsen bedeutet das binnen zwei Tagen, an der Tokyo Stock Exchange binnen drei Tagen und an der New York Stock Exchange binnen fünf Tagen nach Geschäftsabschluss. Der dem Kassageschäft zugrunde liegende Kurs wird als Kassakurs bezeichnet.

(Kassengeschäft) Ausdruck für Börsengeschäfte, deren Merkmal eine kurzfristige Erfüllung (Lieferung, Abnahme und Bezahlung) ist. Bei Kassageschäften in Wertpapieren hat z. B. die Zahlung des Kaufpreises bei Lieferung zu erfolgen (Gegensatz: Termingeschäft).
Wertpapier-, Devisen- oder Warengeschäft, welches im Gegensatz zu einem Termingeschäft sofort zu erfüllen ist. Börse


(engl. cash bargain, cash transaction) Kassageschäft ist ein Geschäft in Wertpapieren oder Devisen, das binnen zwei Tagen nach Abschluss erfüllt werden muss (Gegensatz: Termingeschäft bzw. Futures).

Geschäft in Wertpapieren oder Devisen, das binnen zwei Tagen nach Abschluß erfüllt werden muß. (Gegensatz: Termingeschäft)

Abschluss an einer Börse, bei dem die Erfüllung, d.h. die Lieferung der vereinbarten Sache, innerhalb kurzer Zeit erfolgt, bei Wertpapier- und Devisenbörsen in Deutschland am zweiten Börsentag nach dem Abschluss des Geschäftes. Unter Händlern ist auch Erfüllung am Abschlusstag möglich (same-day-sefflement). Spätere Lieferung wird als Termingeschäft definiert.

1. Auch: Spot-, Prompt-, Sofortgeschäft. Allg.: Geschäft, das sofort beiderseitig erfüllt wird bzw. mit nur sehr kurzer, eher technisch bedingter Verzögerung. Ggs.: Termingeschäft. 2. Seit.f. durch Barzahlung zu erfüllendes Kaufgeschäft.

sind Geschäfte an der Börse, die sofort oder kurzfristig nach Abschluß erfüllt (Erfüllung) werden müssen. Gegensatz Termingeschäfte.

siehe   Forwards und z.B.   Devisenkassageschäfte.

Übliche Form des Börsengeschäftes, bei dem der Abschluss gegen bar bzw. am zweiten Werktag nach Geschäftsschluss (Usance an den deutschen Börsen) erfüllt werden muss, auch als »Comptant-Geschäft« bezeichnet.

Bez. für ein (Börsen-)Geschäft, bei dem der Vertrag sofort oder (sehr) kurzfristig zu erfüllen ist. Erfüllungsfrist auf dem Inlandsmarkt: 2 Tage; auf dem Euromarkt: 7 Tage. Gegensatz: Termingeschäft.

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