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Kontokorrentkonto

Girokonto. Bankkonto, über dessen Bestände jederzeit verfügt werden kann. Giroverkehr

Kontokorrent stammt aus dem Italienischen und bedeutet soviel wie (durchlaufende Rechnung. Ein Kontokorrentkonto, auch laufendes oder persönliches Konto genannt, ist ein Konto bei einer Bank, über das uneingeschränkt verfügt werden kann, sofern es ein Guthaben enthält oder ein ggf. gewährter Kreditrahmen nicht überschritten worden ist. Auf einem Kontokorrentkonto werden alle Zahlungen des Kontoinhabers (Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Scheckeinlösungen, Daueraufträge etc.) laufend verwaltet (gebucht). Ein Kontokorrentkonto ist auch das Girokonto.

Kontokorrent, -konto.

Bankkonto, über das jederzeit durch Einzahlung, Barabhebung, Scheck und Überweisung verfügt werden kann; wird häufig auch als laufendes Konto oder Girokonto bezeichnet; Gehaltskonten entsprechen hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten den Kontokorrentkonten.

Kontokorrentkonto/Girokonto/ laufendes Konto nennt man ein in laufender Rechnung geführtes Konto, über dessen täglich fällige Guthaben (Sichteinlagen) der Kontoinhaber unbeschränkt verfügen kann. Das Girokonto dient dem Inhaber zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Bei entsprechender Vereinbarung mit der Bank kann es auch überzogen werden – die Bank gewährt einen Kontokorrentkredit. Regelmäßig vereinbaren Bank und Kunde eine Kontokorrentlinie (Grenze, bis zu der das Konto überzogen werden darf). Der Kunde ist nun in der Lage, den Kredit im Zeitablauf mit wechselnden Beträgen in Anspruch zu nehmen. (Das Konto kann natürlich auch eine Guthabenposition aufweisen.) Mit einem Lohn- oder Gehaltsempfänger schließt die Bank in der Regel keinen schriftlichen Kreditvertrag. Der Kunde wird formlos ermächtigt, sein Konto bis zu einem bestimmten Betrag zu überziehen. Mit Unternehmen wird hingegen regelmäßig ein Kreditvertrag geschlossen, in dem dann die Details festgehalten werden (Kreditlinie, Laufzeit, Zinshöhe, Besicherung u. a.).

Das Kontokorrentkonto ist ein bei einem Kreditinstitut geführtes Konto in laufender Rechnung. Es dient üblicherweise der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Gutschriften und Belastungen werden dar­auf verbucht. Die Abgrenzung zum Begriff Girokonto stellt darauf ab, dass das Kontokorrentkonto frü­her keine negativen Salden aufweisen konnte. Heute werden die beiden Begriffe überwiegend synonym verwandt. Siehe auch   Kontokorrentkredit.

Das Kontokorrentkonto, welches auch Girokonto, laufendes Konto oder persönliches Konto genannt wird, ist ein Bankkonto, das bei einem Kreditinstitut unterhalten wird und über das ohne jegliche Einschränkung (entsprechendes Guthaben oder eine genehmigte Kreditlinie vorausgesetzt) Bankgeschäfte durch Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen und Scheckverkehr abgewickelt werden können. Auf Antrag erhält der Kontoinhaber von seinem Kreditinstitut für ein Kontokorrentkonto auch eine ec-Karte oder Bankkundenkarte.
Siehe auch: Girokonto

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