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Kraftfahrtversicherung

Kraftfahrtversicherung Dem Halter eines Kraftfahrzeugs bietet diese Versicherung einen umfassenden finanziellen Schutz, und zwar bei Haftpflichtansprüchen an den Kfz-Halter in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die meisten Versicherten in dieser Pflichtversicherung haben eine unbegrenzte Deckungssumme abgeschlossen (Sachschäden werden unbegrenzt erstattet, Personenschäden von etlichen Versicherern bis zu 15 Mio. DM pro Person). bei Beschädigung des eigenen Fahrzeugs. Die Kraftfahrt-Teilkasko•Versicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Explosion und Diebstahl, Unwetter- und Wildschäden usw. verursacht werden. Bei einem KraftfahrtVollkasko-Schutz zahlt die Versicherung über den Teilkasko-Schutz hinaus für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle zustande kommen. für die Unfallfolgen von Kfz-Insassen über eine Kraftfahrt-Unfallversicherung (vor allem wird finanzielle Vorsorge für den Todes- und Invaliditätsfall getroffen).

(Kraftverkehrsversicherung, Autoversicherung) organisatorisch verselbständigter Versicherungszweig, dessen vertragsrechtliche Grundlage die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sind. Die Kraftfahrtversicherung gliedert sich in: (1)  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen infolge des Gebrauches eines Kraftfahrzeuges. Bei Fahrerflucht oder nicht versichertem Fahrzeug leistet die Verkehrsop- ferhilfe e. V in Hamburg Entschädigung. (2)  Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung): Sie versichert in der Teilkaskoversicherung Schäden aufgrund von Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Brand, Explosion, Entwendung, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoss mit Haarwild. In der Vollkaskoversicherung werden darüber hinaus Schäden durch Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen Fremder versichert. (3)  Kraftfahrt-UnfallverSicherung (Insassen- Unfallversicherung): Unfallversicherung für Insassen sowie angestellte Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeuges, soweit der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges steht. (4)  Gepäckversicherung: Versicherung des im Fahrzeug mitgeführten, dem persönlichen Bedarf dienenden Gepäcks. Bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung; Teil- oder Vollkasko-, Unfall- und Gepäckversicherung können zusätzlich als kombinierte Versicherung abgeschlossen werden. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verfügt über ein sehr differenziertes Tarifwerk (Tarifierung), in dem sowohl die primäre Prämiendifferenzierung als auch die sekundäre Prämiendifferenzierung Anwendung finden. So werden als Tarifmerkmale die Fahrzeugart und -Verwendung, die Motorstärke, der Zulassungsort sowie der Beruf des Fahrzeughalters benutzt (primäre Prämiendifferenzierung), aber auch die individuelle Schadenerfahrung über die Schadenzahl des einzelnen Versicherungsvertrages (sekundäre Prämiendifferenzierung), die zur Einstufung in Schaden- und Schadenfreiheits- klassen (Schadenfreiheitsrabatt) führt. Enge Verbindung zur Kraftfahrtversicherung weist die Verkehrs-Service-Versicherung auf, die bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden gemäss den Versicherungsbedingungen Kosten erstattet sowie Fahrzeugrück- holung, Krankenrücktransport oder Kinder- rückholung bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des Fahrers finanziert.   Literatur: Asmus, W, Kraftfahrtversicherung, 5. Aufl., Wiesbaden 1991.

Unter diesem Deckbegriff werden die Fahrzeughaftpflichtversicherung, die Kraftfahrtunfallversicherung und die Kaskoversicherung zusammengefasst.

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