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Kurtage

Courtage

(COURTAGE)
Kurtage oder Maklergebühr wird bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren erhoben (Vermittlungsprovision der Börsenmakler). Ihre Höhe ist an den deutschen Börsen für amtlich gehandelte Werte (gestaffelt) festgelegt, z. B. 0,6 %o vom Kurswert bei Aktien. Bei festverzinslichen Wertpapieren: 0,03 %o plus 0,75 %o vom Nennwert, abhängig vom Transaktionsvolumen. Die Maklergebühr ist nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern gehört zu den Anschaffungskosten.
(Bankspesen bei Aktienkauf außerhalb eines Betriebsvermögens sind
keine Werbungskosten.) Siehe auch: Maklerprovision

Courtage.

(Courtage): Die Gebühr, die Börsen­makler in Form eines Prozent- oder Promillesat­zes als Provision für die Vermittlung eines Börsengeschäfts erhalten.

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