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Lohngruppenverfahren

Das Lohngruppenverfahren, auch Katalogverfahren genannt, ist ein Verfahren der summarischen Arbeitsplatzbewertung, welches auf dem Prinzip der Stufung beruht. Es bedeutet eine Einordnung der Arbeitsplätze nach ihrer Arbeitsschwierigkeit in Lohngruppen. Die Lohngruppenmerkmale sind die Anforderungen der Arbeitsplatzbewertung ( Genfer Schema, REFA-Schema). Für die praktische Eingruppierung der Arbeitsplätze werden in der Regel Richtbeispiele angegeben.

Ein summarisches Verfahren der Arbeitsbewertung, bei dem die Vorgehensweise des Rangfolgeverfahrens umgedreht wird. Zuerst bildet man einen Katalog von Lohngruppen, der unterschiedliche Schwie­rigkeitsgrade der verschiedenen Arbeitsplätze darstellt. Um die Einstufung in die einzelnen Lohngruppen zu erleichtern, ergänzt man die summarische Beschreibung der einzelnen Schwierigkeitsstufen durch Richtbeispiele. Im zweiten Schritt werden dann die einzelnen Ar­beitsplätze den Lohn- bzw. Gehaltsgruppen zu­geordnet. Das Lohngruppenverfahren liegt häufig Tarifverträgen zugrunde. Je nach Tarifgebiet und dem gewünschten Genauigkeitsgrad werden da­bei zwischen acht und vierzehn Lohngruppen ge­bildet.
Die Vorzüge des Lohngruppenverfahrens liegen in der einfachen und verständlichen Handha­bung. Problematisch ist die hinreichend klare und aussagekräftige Abgrenzung der einzelnen Ent­geltgruppen. Außerdem werden die spezifischen Arbeitsbedingungen nur unzureichend berück­sichtigt.
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summarisches Verfahren der Arbeitsbewertung. Definition von Richtbeispielen für bestimmte Schwie­rigkeitsgrade, wofür bestimmte Lohngruppen gebildet und abgestuft werden. Siehe auch   Lohn- und Gehaltsmodelle (mit Literaturangaben).

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