Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

militärische Wirtschaftlichkeit

Ausdruck des Verhältnisses von militärisch bewirktem Nutzen und militärisch veranlass- ten Kosten (Wirtschaftlichkeitsprinzip) und damit wichtiger hrkenntmsgegenstand der Militärökonomik. Die Angabe kann in Form der Technizität (technisch-physikalische Grössen in Zähler und Nenner) oder der Rarität (relative Knappheitsgrad-Veränderungen bei den Kosten) erfolgen; letztere wird knappheitsorientierte Wirtschaftlichkeit genannt. Selten wird militärische Wirtschaftlichkeit in Form der Ökonomität (Geldgrössen in Zähler und Nenner) ausdrückbar sein, da militärische Nutzengrössen (militärische Leistungen) kaum in Geldeinheiten angegeben werden können. (1)      Die einzelwirtschaftliche militärische Wirtschaftlichkeitsrechnung wird in Friedenszeiten für zahlreiche Projekte in Truppe und Bundeswehrverwaltung (Wehrverwaltung) durchgeführt, z.B. bei Verlegungen, Manövern, Ausbildungsvorhaben, Umrüstungen sowie bei ständig wiederkehrenden Aufgaben, hier meist nur als Zeit- oder Systemvergleich mit Geldbeträgen als Kostengrössen. Für den Verteidigungsfall, auch bei Katastropheneinsätzen, ist jedoch eine von Geldmassstäben unabhängige knappheitsorientierte militärische Wirtschaftlichkeitsrechnung angebracht. Je stärker die verfügbaren Restbestände an militärischen Leistungsfaktoren (militärische Ressourcen) absinken und damit im Nenner ein Ansteigen des Knappheitsgrades ausdrük- ken, desto niedriger wird die militärische Wirtschaftlichkeit. Der Wirtschaftlichkeitsgrad ist für den militärischen Führer eine wertvolle Entscheidungshilfe. (2)  Die sozialökonomische militärische Wirtschaftlichkeit vergleicht in Form der Ökonomität (mit Geldgrössen) militärisch veranlasste öffentliche Projekte, auch Rüstungsvorhaben, um z.T. mit Hilfe der Opportunitätskosten (Schattenpreise) die volkswirtschaftlichen Ressourcen (militärische Ressourcen) der wirtschaftlichsten Verwendung zuzuführen. (3)  Die soziale militärische Wirtschaftlichkeit drückt die Folgen der militärisch veranlassten Ressourcen-Allokation aus, d.h. es werden Wohlfahrtsnutzenempfindungen (im Zähler) den Wohlfahrtsverlustempfindungen (im Nenner) gegenübergestellt, also Nutzenzuwächse gegen Nutzenminderungen - aber nicht in Geldgrössen - verglichen.   Literatur: Kirchhoff, G., Die knappheitsorientierte Wirtschaftlichkeit als Besonderheit in der Militärökonomie, in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung, 20/1981, S. 268 ff. Oettle, K., Opportunitätskosten mangelhafter oder fehlender Verteidigungsbereitschaft, in: Guss, K. (Hrsg.), Der Mensch im Mittelpunkt der Militärökonomie, Koblenz 1987, S. 313 ff. Sailer, M., Wirtschaftlichkeit, in: Kirchhoff, G. (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik, Regensburg 1986, S. 1117 ff.

Vorhergehender Fachbegriff: militärische Umweltbeziehungen | Nächster Fachbegriff: militärische Ziele



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Mitbestimmung auf Betriebsebene | Amt | Grundsätzeplanung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon