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Systemvergleich

in allen sozialwissenschaftlichen Disziplinen. verbreitete Methode, im Wege der Gegenüberstellung, Klassifizierung und vergleichenden Bewertung von Daten oder Strukturen aus unterschiedlichen politischen, ökonomischen u. a. sozialen Lebensbereichen wissenschaftliche Erkenntnise zu gewinnen. Beim Vergleich der Wirtschaftssysteme lassen sich folgende Ebenen des Vergleichs unterscheiden: (1)   Vergleich der sachlichen und infrastrukturellen Ausstattung von —Wirtschaftssystemen, z. B. des Ressourcenpotentials oder der Struktur einzelner Wirtschaftszweige. Da es sich hierbei meist um eine Gegenüberstellung empirischer Daten handelt, ist besonders auf die Vergleichbarkeit der statistischen Datenerfassung zu achten. (2)   Vergleich verschiedener realer oder aber konzeptioneller Systemstrukturen. Vergleichsobjekte können dabei einzelne reale Teil- oder Gesamtordnungen sein, z.B. unterschiedliche Eigentumsordnungen oder privatwirtschaftliche und sozialistische Marktwirtschaften. Auch wirtschafts- und sozialpolitische Konzeptionen können untereinander (konzeptioneller Systemvergleich) oder in Relation zu realisierten Ordnungen (immanenter Systemvergleich) verglichen werden. Dagegen sollte vermieden werden, Idealsysteme, also z.B. das Leitbild der sozialen Marktwirtschaft, mit der Realität anderer Wirtschaftssysteme zu vergleichen. Das Erkenntnisziel solcher Vergleiche kann in der Gewinnung von Klassifikationen oder Typologien von Wirtschaftssystemen bestehen, in denen die besonderen institutionellen Eigenarten, Funktionsbedingungen oder -ergebnisse erfasst werden sollen. Es kann aber auch darauf gerichtet sein, Erkenntnisse über institutionelle Determinanten ökonomischer Prozesse zu erhalten.   (3) Vergleich der Ergebnisse unterschiedlich organisierter Wirtschaftssysteme. Der Systemvergleich kulminiert in den Ergebnisvergleichen. Insofern will und soll der Vergleich eine objektive Grundlage für Bewertungen von Wirtschaftssystemen und somit letztlich für Urteile liefern. Es ist evident, dass dem Vergleichs- oder Beurteilungsmassstab dem sog. tertium comparationis — dabei entscheidende Bedeutung zukommt. Bei allen Vergleichen auf den verschiedenen Ebenen ist das Postulat zu beachten, nur Vergleichbares zu vergleichen. Danach sollten die Vergleichsobjekte weder völlig identisch noch völlig unterschiedlich sein. So kann weder der Vergleich identisch organisierter und auf gleicher Entwicklungsstufe befindlicher Wirtschaftssysteme noch der zwischen unterentwickelten und hochindustrialisierten oder zwischen historisch oder kulturell weit auseinanderliegenden Systemen aufschlussreiche Erkenntnisse liefern. Demgegenüber bieten die gleichermassen industrialisierten, jedoch unterschiedlich organisierten Wirtschaftssysteme in West und Ost ausserordentlich informative Objekte des Systemvergleichs.        Literatur: Gutmann, G., Probleme des Vergleichs alternativer Wirtschaftssysteme, in: Zieger, G. (Hrsg.), Recht, Wirtschaft, Politik im geteilten Deutschtand, lestschritt tur Stegtned Mampei, Köln u. a. 1983, S. 271 ff. Kruppa, A., Vergleich sozialökonomischer Systeme, Köln 1981.

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