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Nichtbundeseigene Eisenbahnen

(NE) Schienenverkehr wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur von der Deutschen Bundesbahn betrieben, sondern auch von einer Vielzahl sog. "Nichtbundeseigener Eisenbahnen" (NE). Die NE lassen sich unterteilen in NE des öffentlichen Verkehrs und die des nichtöffentlichen Verkehrs (insb. Hafen-, Industrie- und Werksbahnen). Die ca. 100 NE des öffentlichen Verkehrs betreiben ein Strek- kennetz von etwa 3000 km Länge. Bemerkenswert ist insb. das Verkehrsaufkommen der NE im Güterverkehr, das mit ca. 70 Mio. t etwa 20% des gesamten Schienengüterverkehrsaufkommens beträgt. Relativ unbedeutend ist dagegen der Anteil an den gesamten Schienengüterverkehrsleistungen (ca. Vfeo), woraus sich eine verhältnismässig geringe durchschnittliche Transportweite ableiten lässt. Die NE übernehmen überwiegend Sammel- und Verteilerfunktionen und ergänzen so das Netz der Deutschen Bundesbahn. Perso- nenlinienverkehr wird von den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen vorwiegend mit Kraftomnibussen auf einem Streckennetz von ca. 20000 km betrieben. Rechtliche Regelungen bezüglich der NE finden sich in den jeweiligen Landeseisenbahngesetzen und dem allgemeinen Eisenbahngesetz. Der Betrieb der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unterliegt der Konzessionspflicht und gemeinwirtschaftlichen Auflagen. NE des öffentlichen Verkehrs werden vorwiegend in privater Rechtsform geführt, wobei als Anteilseigner insb. Kommunen und Kreise auftreten. Den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen wird im Zuge der notwendigen Reformierung des Schienenverkehrs in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle zukommen.              Literatur: Montada, M.¡Busch, R./Wachendorf, U., Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE), in: Püttner, G. (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Bd. 5, 2. Aufl., Berlin u. a. 1984, S. 435 ff.

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