Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Pfandindossament

Indossament

Indossament mit dem Zusatz «Wert zum Pfand» oder «Wert zur Sicherheit». Ein Pfandindossatar ist berechtigt, alle Rechte aus dem Wechsel geltend zu machen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Pfandindossatar und Pfandindossant bestimmen sich nach bürgerlichem Recht. Dieser Zusatz findet selten Verwendung, da er die Bonität des Indossanten von Anfang an in Zweifel zieht und somit dessen Ansehen schädigt.

Dient zur Verpfändung von indos-sablen Wertpapieren (Orderpapieren), vor allem Wechseln. 2 Formen: 1. offenes Pfandindossament mit Zusatz »Wert zum Pfand«, »Wert zur Sicherheit« o.Ä. auf z.B. dem Wechsel; 2. verdecktes (verstecktes, fiduziarisches) Pfandindossament.

Vorhergehender Fachbegriff: Pfandgelder | Nächster Fachbegriff: Pfandkredit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Corporación Andina de Fomento (CAF) | Kapitalstrukturkennzahlen | UNFPA

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon