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Präqualifikation

Im Vorfeld zu Ausschreibungen verlangen potentiell ausschreibende Stellen die Vorlage von Nachweisen, die die Qualifikation des Bewerbers in technischer und finanzieller Hinsicht belegen sollen. Diese Nachweise können unterschiedliche Formen aufweisen:
Wird ein Bank-Statement gefordert, hat es sich als ausreichend erwiesen, wenn dem Inhalt nach eine übliche Bankauskunft erteilt wird.
Wird eine explizite Präqualifikation gefordert, so ist in der Regel die übliche Bankauskunft um die Aussage zu ergänzen, daß die präqualifizierende Bank mit entsprechenden Fazilltäten, auch für die Erstellung von Bankgarantien, zur Verfügung steht.
Darüber hinaus wird in einigen Fällen eine Bereitschaftserklärung (Undertaking/ Engagement) verlangt, die über die für die Bank unverbindliche Erklärung hinausgeht. Sie muß vielmehr die verbindliche Bestätigung enthalten, daß die Bank im Fall des Zuschlages unwiderruflich bereit ist, die erforderlichen Garantien zu erstellen.
Der Wortlaut dieser Bereitschaftserklärung und das sich daraus ergebende Risiko ist in der Regel sehr individuell auf die konkrete Ausschreibung bezogen und sollte möglichst frühzeitig mit der Bank abgestimmt werden.

(engl. prequalification) Im Vorfeld von Ausschreibungen (siehe auch Ausschreibung, öffentliche) verlangen potenziell ausschreibende (z. B. öffentliche) Stellen die Vorlage von Nachweisen, die die Qualifikation des Bewerbers in technischer und finanzieller Hinsicht belegen sollen, sog. Präqualifikationen. Diese Nachweise können unterschiedliche Formen aufweisen: Wird beispielsweise ein Bank tatement gefordert, hat es sich als ausreichend erwiesen, wenn der Inhalt nach eine übliche Bankauskunft erte lt wird. Wird eine explizite Präqualifikation efordert, so ist i. d. R. die übliche Bankauskunft um die Aussage zu ergänzen, dass die präqualifizierende Bank mit entsprechenden Fazilitäten, auch für die Erstellung von Bankgarantien, zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird in einigen Fällen eine Bereitschaftserklärung (Undertaking/Engagement) verlangt, die über die für die Bank unverbindliche Erklärung hinausgeht. Sie muss vielmehr die verbindliche Bestätigung enthalten, dass die Bank im Fall des Zuschlages unwiderruflich bereit ist, die erforderlichen Garantien zu erstellen. Der Wortlaut dieser Bereitschaftserklärung und das sich daraus ergebende Risiko sind i. d. R. sehr individuell auf die konkrete Ausschreibung bezogen und sollten möglichst frühzeitig mit der Bank abgestimmt werden.

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