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Rentenanpassung

der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nach der Entwicklung der Bruttolöhne im voraufgegangenen Kalenderjahr. Dabei werden auch Veränderungen beim Beitragssatz der Rentenversicherung, z. B. wenn dieser steigt anpassungsmindernd, berücksichtigt. Beginnend mit dem Jahr 2002 wird zusätzlich bis zum Jahre 2009 ein ansteigender Altersvorsorgeanteil (- Alters- und Hinterbliebenenvorsorge) die Rentenanpassung mitbestimmen und sie dadurch geringer ausfallen lassen. Die derzeitige Rentenanpassungsformel enthält für die Zeit ab 2010 eine Komponente, die den Anstieg des Beitragssatzes dämpfen und zugleich ein höheres Rentenniveau für die jüngere Generation ermöglichen soll. Dies wird dadurch erreicht, dass mit Hilfe der veränderten Anpassungsformel sowohl die heutigen als auch die künftigen Rentenbezieher durch einen etwas geringeren Rentenanstieg an den notwendigen Einsparungen beteiligt werden. Das Rentenniveau soll im Jahre 2030 zwischen 67 und 68 % liegen und der Beitragssatz nicht über 22 % steigen. Vor Juli 2001 wurden die Renten nach anderen Kriterien angepasst, teils nach der Bruttolohnentwicklung (bis 1977), teils nach Werten (1978 bis 1981), dann wieder nachder Bruttolohnentwicklung mit zunehmender Eigenbeteiligung an den Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (1982 bis 1986), teils nach der Nettolohnentwicklung (1987 bis 1999), teils nach dem Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte (2000). Solange noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse im Westen und Osten der Bundesrepublik Deutschland herrschen, gilt für die neuen Bundesländer ein eigener aktueller Rentenwert (OST), was zu einer von den alten Bundesländern abweichenden Rentenanpassung führen kann.

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich zum 1. Juli an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt. Zu diesem Zweck wird auf der Grundlage eines neuen aktuellen Rentenwerts eine neue Monatsrente errechnet. In den neuen Bundesländern wird dabei ein spezieller Rentenwert (Ost) zugrunde gelegt, der ebenfalls jährlich verändert wird.

Näheres zum aktuellen Rentenwert und seiner Berechnung Altersrente und Hinterbliebenenrente.

dynamische Rente

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