| Bezeichnung für diejenigen Zinsen, die dem Kreditnehmer für die von ihnen beanspruchten Kredite vom Kreditgeber berechnet werden (Kreditkosten,  Zinsen). Ihre Höhe richtet sich nach dem aktuellen Marktzinsniveau und seiner potentiellen Entwicklung, der Länge der Zinsbindungsfrist (Festzins, Gleitzins), der Kredithöhe, Kreditlaufdauer, Kreditverwendung, Kreditbesicherung sowie Verhandlungsmacht des Kreditnehmers. 
 Zinsen, die von Kreditnehmern zu zahlen sind, Gegensatz: Habenzinsen.
 
 Zins
 
 Siehe: Schuldzinsen
 
 Zinsen, die Banken ihren Kunden für gewährte Kredite in Rechnung stellen. Da die Kreditgewährung zum Aktivgeschäft der Banken gehört, werden die S. auch als Aktivzinsen bezeichnet. Die S. sind grundsätzlich höher als die Habenzinsen; die Differenz stellt die Zinsspanne der Banken dar.
 
 
 Vorhergehender Fachbegriff: Sollzinsbindung | Nächster Fachbegriff: Sollzinssatz 
 Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
 
 
 |