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Zinsspanne

Differenz zwischen dem Zins, den eine Bank einerseits bei der Kredithingabe verlangt und demjenigen Zins, den sie für die zu diesem Zweck aufgenommenen oder zu refinanzierenden Mittel zu zahlen hat.
Die Zinsspanne ist die Differenz der Zinserträge und Zinsaufwendungen in einem Geschäftsjahr eines Bankbetriebes. Sie dient als Erfolgsindikator. Sie wird, um eine Vergleichbarkeit im Rahmen des Betriebs- oder Zeitvergleichs zu erreichen, in Prozent der jeweiligen Bilanzsumme angegeben.


Differenz der von einem Kreditinstitut insgesamt gezahlten Zinsen auf Einlagen oder andere Refinanzierungsquellen und den im Kreditgeschäft erzielten Zinserträgen. Auf das Einzelgeschäft bezogen, spricht man häufig von Zinsmarge.

Bankzinsen

1. Wichtigste Ertragsquelle der Banken, resultierend aus ihrem Zinsgeschäft. Bez. die Differenz zwischen im Aktivgeschäft erhaltenen (Soll-) Zinsen und den im Passivgeschäft zu zahlenden (Haben-) Zinsen. Wird errechnet, indem die Summe der eingenommenen Zinserträge zum jahresdurchschnittlichen Bestand der verzinslichen Aktivpositionen und die Summe der Zinsaufwendungen zu den entspr. Passivpositionen in Relation gesetzt wird; hieraus wird ein einheitlicher (durchschnittlicher) Soll- und ein ebensolcher Habenzinssatz ermittelt. Die Zinsspanne ist dann der Unterschied zwischen den so errechneten Sätzen für Zinsaufwand und -ertrag. Zu unterscheiden: Gesamt-, Teil-, Brutto-, Nettozinsspanne. 2. Differenz von natürlichem Zins und Geldzins. Grundlage des Zinsspannentheorems.

Auf das Geschäftsvolumen bezogener Überschuss aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen (einschließlich der laufenden Wertpapier- und Beteiligungserträge) einer Bank. Zins.

(Zinsmarge) wichtigster Bestimmungsfaktor des geschäftlichen Erfolgs eines Bankbetriebes. Da über die Hälfte der Aufwendungen und mehr als drei Viertel der Erträge einer Bank aus Zinsen (einschl. zinsähnlicher Provisionen) resultieren, ist es begreiflich, dass diese bei Analyse und Darstellung des Gesamterfolgs im Vordergrund stehen. Die Differenz aus der Summe der Zinserträge und jener der Zinsaufwendungen in einem Geschäftsjahr (Zinsüberschuss) kann mit entsprechenden Werten der Vorjahre bzw. anderer Institute nicht verglichen werden, weil ihnen unterschiedlich grosse Geschäftsvolumina zugrunde liegen. Um sie vergleichbar zu machen, formuliert man den Zinsüberschuss gewöhnlich in `)/0 der jeweiligen Bilanzsumme; diesen Satz nennt man Zinsspanne. Eine Zinsspanne von z.B. 3,2% besagt, dass je 100 DM an hereingenommenen und angelegten Geldern durchschnittlich 3,20 DM erwirtschaftet worden sind. Die Zinsspanne stellt nicht den Gewinn der Bank dar, da durch sie wesentliche Erfolgskomponenten nicht erfasst werden (Personal- und Sachaufwand, Provisionen, Abschreibungen). Banken, die das "Kleingeschäft" mit der breiten Bevölkerung pflegen, benötigen wegen des damit verbundenen hohen Personal- und Sachaufwandes eine grössere Zinsspanne als Institute, die sich auf das Geschäft mit Grosskunden beschränken.        Literatur: Oesterlin, S., Die Bankenzinsspanne, Stuttgart 1979.

Siehe: Zinsmarge

Differenz zwischen zwei Zinssätzen; z. B. zwischen dem Zins, den eine Bank im Rahmen ihres Aktivgeschäftes für die Gewährung eines Kredites verlangt (Sollzins) und dem Zins, den sie im Rahmen ihres Passivgeschäftes für übernommen Einlagen ihrer Kunden (Habenzins) oder die eigene Refinanzierung (z. B. bei der Zentralbank) zu zahlen hat.

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