Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Subsidiarität

Subsidiarität heißt: Eine übergeordnete Gemeinschaft darf erst dann tätig werden, wenn die zu lösende Aufgabe die Kräfte der unteren Person/Gemeinschaft übersteigt. Was also z. B. eine Gemeinde tun kann, soll nicht vom übergeordneten Bundesland übernommen werden.

Wichtiges Prinzip der Europäischen Gemeinschaft. Nach Art. 5 des EG-Vertrags wird die EG in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können; die entsprechenden Ziele daher — wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen — besser auf der Gemeinschaftsebene in Angriff genommen und durchgesetzt werden können.

Vorhergehender Fachbegriff: Subordinationsspanne | Nächster Fachbegriff: Subsidiaritätsprinzip



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Rangreihenverfahren | Standortverlagerung | EONIA (Euro Overnight Index Average)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon