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Verfahrensvergleich

dient dazu, unter mehreren fertigungstechnischen Verfahren das kostengünstigste auszuwählen. Im Falle einer Beeinflussung der Qualität der Produkte durch das Herstellverfahren können auch qualitative Gesichtspunkte von Bedeutung sein. In der Regel wird der Verfahrensvergleich durch einen Vergleich der alternativen Herstellkosten der Kostenträger durchgeführt, der sowohl als Ist-Ist-Vergleich als auch als SollSoll-Vergleich angesetzt werden kann. Zu beachten ist, daß die kostenoptimale Ausbringung bei den einzelnen Verfahren verschieden sein kann. Daher ist eine Abstimmung mit der Fertigungsprogrammplanung unerläßlich. Der Verfahrensvergleich kann außerdem auf der Basis von Vollkosten oder Teilkosten durchgeführt werden. Bei einem Stückkostenvergleich auf der Basis von Vollkosten hängt das Ergebnis von der zugrunde gelegten Auslastung ab. Hochmechanisierte Anlagen mit hohem Fixkostenanteil weisen bei geringer Planauslastung hohe Stückkosten auf. Ihr Einsatz könnte aus diesem Grunde tatsächlich weiter eingeschränkt werden. Stückkostenvergleiche auf der Basis der Teilkosten vermeiden Fehlentscheidungen bei Verfahrensvergleichen. Die zugrunde gelegte Auslastung der Anlagen ist ohne Einfluß auf die Grenzplanherstellkosten, die allein Vergleichsgrundlage sein können.

Der Verfahrensvergleich ist im allgemeinen ein Kostenvergleich. Er wird in allen Bereichen der Unternehmung vorgenommen. Er dient der Ermittlung der kostengünstigsten Alternative. Investitionsrechnung

Vergleichsrechnung

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