Start Wirtschaftslexikon | Überblick | Themen | Definition | Kategorien | Fachbegriff.
 
Wirtschaftslexikon  
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   #   

 

Vergenz der Leistungsabläufe

 
   
ist bei der aufbauorganisatorischen Gestaltung der Kostenrechnung zu berücksichtigen. Zu unterscheiden sind konvergente und divergente Leistungsabläufe. Ausgehend von der Zahl der Einsatzgüter nimmt bei konvergentem Leistungsablauf die Zahl der Zwischen- und Fertigprodukte mit zunehmender Absatzreife ab, bei divergentem Leistungsablauf nimmt sie zu. Ein konvergenter Leistungsablauf erleichtert eine genaue Kostenerfassung und -verteilung, da die Zahl der Kostenträger gering ist. Zum Zwecke der Kostenerfassung können Kostenstellen gebildet werden, die dem technologisch bedingten Leistungsablauf entsprechen. Bei divergentem Leistungsablauf wird die Kostenstellenbildung und damit auch die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger erschwert, da die Zahl der Kostenträger ständig zunimmt und bestimmte Kostenstellen von mehreren Kostenträgern durchlaufen werden. Eine genaue Kalkulation der einzelnen Kostenträger wird unmöglich. Allein durch die Bildung von Kostenträgergruppen und ihrer kostenmäßigen Abrechnung kann das Problem divergenter Leistungsabläufe in der Kostenrechnung gelöst werden.  

 

 

 

 
   

 

 
<< vorhergehender Fachausdruck
 
nächster Fachausdruck >>
Vergeltungszoll
 
Vergenztypen
 
   

 

Weitere Begriffe : Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) | Vorwahl | Zwangslauffertigung
 
Wirtschaftslexikon |  Autor werden |  Einem Freund empfehlen |  Links |  Presse |  Neuigkeiten |  Impressum |  Über uns
Copyright © 2013 wirtschaftslexikon24.com.
All rights reserved.  Nutzungsbestimmungen  |  Datenschutzbestimmungen  |  Kontakt zu uns