Weiterentwicklung der Kameralistik; sie baut auf dem Haushaltsplan auf und endet auf der Grundlage der für die Verwaltungsbuchführung verwendeten Zeit- und Sachbücher mit den Rechnungsabschlüssen nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:  ·    rechnungsmässiger Nachweis des Haushaltsvollzugs durch die Haushaltsrechnung,  ·    Nachweis der ordnungsmässigen Kassenführung durch den kassenmässigen Abschluss,  ·    Vermittlung eines Überblicks über Einnahmen- und Ausgabenströme,  ·    Aufstellung einer Vermögensrechnung. Daraus wird deutlich, dass die Verwaltungskameralistik zwar den finanzwirtschaftlichen Zielsetzungen z. B. von Gebietskörperschaftenschaftliche Bezüge erkennen lässt, die Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit einzelner Verwaltungen geben. 
 
 
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