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Zahlungsbilanzgleichgewicht

besteht im buchhalterischen Sinne immer, da sich die Teilbilanzen der Zahlungsbilanz immer zu einem Saldo von null ergänzen. Ungleichgewichte können nur in den Teilbilanzen auftreten bzw. in der Umgangssprache. In der praktischen Wirtschaftspolitik spricht man aber von einem Zahlungsbilanzgleichgewicht bzw. außenwirtschaftlichen Gleichgewicht, wenn entweder die Leistungsbilanz oder die Handelsbilanz ausgeglichen sind. Hier die Salden der Leistungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland:
1960 +4,8
1970 +3,2
1980 -12,6
1990 +40,0
1995 -14,5
1996. -7,1
1997 2,3
1998 7,2
1999 -17,3
2000 21,1
2001 +1,3

Zahlungsbilanzausgleich, —aussenwirtschaftliches Gleichgewicht

Zustand, der durch ein Gleichgewicht auf dem Devisenmarkt gekennzeichnet ist, bei dem sich also ein stabiler Wechselkurs herausbildet, ohne dass zu diesem Zweck von seiten der Währungsbehörden Ausgleichstransaktionen vorgenommen (z.B. Devisenmarktinterventionen) oder gefördert werden (z.B. durch Swapsatzpolitik). Diese auf Devisenmarktgleichgewicht abstellende Definition von Zahlungsbilanzgleichgewicht erweist sich gelegentlich als zu eng, wenn nämlich der Devisenmarkt durch Maßnahmen der - Devisenbewirtschaftung oder Devisenbannwirtschaft reglementiert ist, so dass Zahlungsbilanzungleichgewichte latent bleiben. Erweitert man die Gleichgewichtskriterien außerdem noch um die Bedingung, dass von außenwirtschaftlichen Transaktionen keine nachteiligen Wirkungen auf -9 Vollbeschäftigung und - Geldwertstabilität ausgehen sollen, so erhält man das Konzept des auBenwirtschaftlichen Gleichgewichts, wie es in der BRD der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage vertritt. Literatur: Jarchow, H.-J., Rühmann, P. (1997). Rose, K., Sauemheimer, K. (1999). Jarchow, H.-J., Rühmann, P. (1995)

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