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Zusatzkapital

Teil des in der Periode erzielten Gewinns, der im Unternehmen verbleibt ( Gewinnthesaurierung).
Zusatzkapital ist das bei Kapitalgesellschaften durch Gewinneinbehaltung in Form von offenen Gewinnrücklagen zusätzlich zum Grundkapital oder Stammkapital geschaffene Eigenkapital. Es braucht nicht in Form von Zinsen oder Dividenden "bedient" zu werden.


Das aus der Selbstfinanzierung durch Ge-winnthesaurierung gewonnene Eigenkapital einer Bank, das sich als offene Rücklagen in der Bankbilanz niederschlägt. Teil des haftenden Eigen- und Kernkapitals.

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