Rücklagen
Rücklagen
Die in der Jahres- Bilanz einer Aktiengesellschaft und anderer Publizitätspflichtiger Unternehmen (Publizitätsgesetz) ausgewiesenen gesetzlichen und freien Rücklagen. Sie gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens. Bilanz.
Die Bildung offener Rücklagen erfolgt zum einen durch Thesaurierung des steuerpflichtigen Gewinns. Diese offenen Rücklagen stellen Gewinnverwendung dar. Zum anderen erfolgt die Bildung offener Rücklagen dadurch, daß alle Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien oder Wandelschuldverschreibungen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden, als Rücklagen eingestellt werden. Sie erhöhen das Eigenkapital der Unternehmung. Offene Rücklagen sind Rücklagen, die auf der Passivseite der Bilanz offen ausgewiesen werden. Gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB sind bei Kapitalgesellschaften die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen als Teile des Eigenkapitals zu passivieren.
Gegensatz: stille Rücklagen
Mit offenen Rücklagen bezeichnet man die in einer Bilanz auf der Passivseite ausgewiesenen gesetzlichen und freien Rücklagen, die dem Eigenkapital des Unternehmens zuzurechnen sind.
Siehe auch: Eigenkapital, Publizitätsgesetz, Rücklagen
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