Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Zwei-Abweichungsmethode

auch Zwei-Methode; ein Verfahren der Abweichungsanalyse bei flexibler Plankostenrechnung, das im Gegensatz zur -, Vier-Abweichungsmethode nur die Beschäftigungsabweichung und die Verbrauchsabweichung ausweist, aber nicht weiter in Teilursachen aufspaltet. Sie entspricht damit also der üblichen einfachen Abweichungsanalyse, die vor allem Verbrauchsabweichungen nicht weiter nach ihrer Verursachung durch Kostenbestimmungsfaktoren untersucht.

In der Grenzplankostenrechnung müßte diese Methode eigentlich EinAbweichungsmethode heißen, da dort keine Beschäftigungsabweichungen anfallen. Anderseits könnte deshalb die Vier-Abweichungsmethode in der Grenzplankostenrechnung Zwei-Abweichungsmethode heißen. Diese Bezeichnungen sind aber ungebräuchlich.

Vorhergehender Fachbegriff: Zweckzuweisungen | Nächster Fachbegriff: Zwei-Faktor-Verfahren



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Allais-Paradoxon | Perpetual Bond | berufliche Bildung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon