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Zwischenprüfung

für alle Eigenkapitalpositionen zu Lasten eines »sonstigen Ausgleichsposten« zu verrechnen. Bei Anwendung der modifizierten angelsächsischen Methode der Kapitalkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung, angelsächsische) kommt auch die Verrechnung zu Lasten der Konzernrücklagen in Betracht. Die Veränderung des zwischengewinnbestandes im Vergleich zum Vorjahr führt in der Konzerngewinn und Verlustrechnung zu einer entsprechenden Änderung des Jahresüberschusses.

In der zwischenprüfung (gelegentlich auch als Vorprüfung bezeichnet) werden ausgewählte Prüfungshandlungen zur zeitlichen Entlastung der Jahresabschlußprüfung schon vor der Erstellung des Jahresabschlusses vollzogen. Vorgezogen werden kann die Bearbeitung all derjenigen Prüfungsgegenstände, die sich bereits abschließend beurteilen lassen. Üblicherweise werden die Anlagenwirtschaft, die Materialwirtschaft, der Zahlungsverkehr, die Lohn und Gehaltsabrechnung und vor allem das unternehmungseigene Überwachungssystem in die zwischenprüfung einbezogen. Die zwischenprüfung stellt überwiegend eine Formal oder Ordnungs-mäßigkeitsprüfung dar. Soweit materielle Prüfungen bereits vor dem Abschlußstichtag erfolgen, muß der Prüfer den in der zwischenprüfung noch nicht bearbeiteten Zeitraum in der nach dem Bilanzstichtag durchzuführenden Prüfung mit berücksichtigen.


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