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Auslandsmesseförderung

In Deutschland fördert der Bund (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft) die Teilnahme an rd. 200 Ausstellungen und Messen mit einem eigenen Auslandsmesseprogramm. Die Beteiligungsvorhaben werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und von AUMA in Printform und im Internet veröffentlicht. Ergänzend dazu unterstützen auch die Bundesländer exportinteressierte Unternehmen, insb. kleinere und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz im jeweiligen Bundesland haben. Gefordert wird auch die Teilnahme an den internationalen Messen in Deutschland. Förderfähig sind alle im AUMA-Handbuch „Messeplatz Deutschland" aufgeführten Ausstellungen und Messen. Förderanträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Messebeginn bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, einzureichen. Über die Möglichkeiten und Förderungen der Beteiligung an Auslandsmessen informieren die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, zuständigen Referate der (Wirtschaft-) Ministerien und Auslandshandelskammern.

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