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Beschaffung zu verbessern

(Koopera­tion). Zu unterscheiden sind vertikale und hori­zontale Beschaffungskooperationen. Erstere betreffen die Beziehungen zwischen Liefe­rant und Beschaffer und dienen v. a. der Be­zugsquellensicherung und Lieferantenför­derung. Die horizontalen Kooperationen, die besonders in Handwerk und Handel ver­breitet sind, lassen sich je nach Intensität der Zusammenarbeit und dem Grad der Forma­lisierung in Einkaufsabsprachen und Ein- kaufsgemeinschaftenunterteilen. Einkaufsabsprachen können entweder als unverbindliche Vereinbarungen zwischen Nachfragern („gentleman’s agreement“, Verhaltensempfehlungen, Preisinformatio­nen von Verbänden) oder auch als schuld­rechtliche Verpflichtungen auftreten. Ein­kaufsgemeinschaften haben dagegen den Zweck, die Nachfrage der angeschlossenen Unternehmen durch Bedarfszusammenfas­sung kostengünstiger zu befriedigen. Sie kommen durch Zusammenschluß mehrerer Unternehmen zustande, die weiterhin recht­lich selbständig bleiben (z. B. im Lebensmit­telhandel).                                  

Literatur:  Köhler, H., Wettbewerbsbeschränkun­gen durch Nachfrager, München 1977. Schäfer, P., Einzelbetriebliche Beschaffung oder Beschaffung durch Kooperationsgemeinschaften bei Einzel­handelsbetrieben ? Diss. Regensburg 1972.

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