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Blickfangwerbung

Irreführende Wer­bung Methode der apparativen Beobachtung, die der Ermittlung des Blickverlaufs über ein Werbemittel oder eine Packung dient. Die Aufzeichnung der Blickbewegung erfolgt mit Hilfe einer Augenkamera, die der Ver­suchsperson aufgesetzt wird und anhand der Pupillenbewegung registriert, über welche Teile der Vorlage der Blick streift. Bei der Blickregistrierung interessieren v. a. Fixatio­nen, auf denen der Blick zwischen200 bis 400 Millisekunden verweilt. Die schnellen Sprünge des Blicks zwischen den Fixationen bezeichnet man als Saccaden. Nur während der Phase der Fixation besteht die Möglich­keit der Informationsaufnahme, so dass ihre Lokalisierung Anhaltspunkte dafür gibt, welche Teile der Vorlage beachtet werden. Auf diese Weise lassen sich z. B. grobe Fehler der Werbemittelgestaltung aufdecken und beheben (z.B. Ablenkungseffekte von Bil­dern, die dazu führen, dass der Markenname oder der Kern der Werbebotschaft nicht be­achtet wird).          

Literatur:  Kroeber-Riel, W., Konsumentenverhal­ten, 3. Aufl., München 1984, S. 228ff.
Blickfangwerbung Kontrollgmppe kann z. B. folgendes Ausse­hen haben: Blimps Fachbegriff für Luftschiffe („Zeppeline“), die als Werbeträger im Rahmen der Außen­werbung eingesetzt werden. Die Preise dafür lagen 1989 bei EUR 4000 pro Stunde inkl. Bord- und Bodenpersonal, der Kaufpreis bei 10 Mio EUR. Vertreiber in der BRD ist die Westdeutsche Luftwerbung in Mühl­heim/Ruhr.

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