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Einkommen- und Vermögensteuern

In Deutschland Begr. für einen Teil der laufenden Steuereinnahmen des Staates; der direkten Steuern. Sie setzen sich aus den Einkommensteuern (der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag — Kapitalertragsteuer — sowie der Körperschaftsteuer) und den sonstigen direkten Steuern und Abgaben (wie der Vermögensteuer, Kraftfahrzeug- und Hundesteuer — der privaten Haushalte — u. a.) zusammen.

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