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Elektronischer Zolltarif

(EZT). Er ersetzt den gedruckten Deutschen Gebrauchszolltarif (DGebrZT). Der EZT ermöglicht bei der Einfuhr und Ausfuhr eine umfassende Einreihungsunterstützung durch Nomenklaturtext, Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln, einführende Vorschriften, Anhänge, Erläuterungen, Stichwortverzeichnis und den Zugriff auf verbindliche Zolltarifauskünfte. Mit dem EZT und den Daten aus der elektronischen Zollanmeldung kann die automatisierte Auswahl der anzuwendenden Maßnahmen und die Berechnung der zu erhebenden Abgaben bzw. der zu leistenden (Ausfuhr-)Erstattungen vorgenommen werden. Kern des EZT ist die TARIC2-Datenbank der Europäischen Union. http://www.tarife-ezt.de

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