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Handelsmakler, internationaler

vermittelt - im Gegensatz zum Zivilmakler - Geschäfte zwischen Exporteuren und Im­porteuren. Es besteht kein dauerndes Ver­tragsverhältnis. Dennoch werden im Er­folgsfalle Wiederholungsaufträgeplaziert. Internationale Makler sind selbständige Kaufleute nach jeweils gültigem nationalen Recht. Sie sind Spezialisten für bestimmte Länder und/oderProdukte (Leistungen). Ihr Interesse konzentriert sich auf die Makler­funktion, welche aber auch von anderen In­stitutionen im internationalen Geschäft (Handel, internationaler) ausgeübt wird. Für die erfolgreiche Geschäftsvermittlung erheben sie die Maklerprovision, welche die spezifischen Risiken (Auslandsmarktfor­schung, Beratung, Interessensvertretung) abdeckt. Im Bereich internationaler Marktveranstal­tungen (Warenbörsen, Auktionen, in­ternationale, internationale Submissionen oder Tender), aber auch im Verkehr zwi­schen internationalen Kontoren, internatio­nalen Syndikaten und mit Regierungsinstan­zen ist der internationale Makler involviert. Die Haftung bezieht sich auf schuldhaftes Verhalten gegenüber beiden Parteien. Häu­fig finden sich im internationalen Geschäft zwei internationale Makler, für jede Partei einer, welche für den gemeinschaftlichen Interessensausgleich sorgen.  

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