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Submission

Siehe auch: Ausschreibung

Siehe auch: Aussedreibung

Ausschreibung, z. B einer Wertpapieremission oder eines zu syndizierenden Kredits.

Ausschreibungsverfahren

Bei der Submission erfolgt die Auftragsver­gabe im Wege einer Ausschreibung. Bei Aus­schreibungen ohne Nachverhandlungen (closed bid) ist es besonders schwierig, einen marktgerechten Preis zu ermitteln. Bei clo­sed bid-Ausschreibungen ist jeder Anbieter bzw. j ede Anbietergemeinschaft gezwungen, eine im Umschlag verschlossene Preisforde­rung abzugeben. Es erhält der Anbieter mit der niedrigsten Preisforderung im Vergleich zur gebotenen Leistung den Zuschlag. Zur Preisfindung bei Submission sind sog. Competitive Bidding Ansätze entwickelt worden, die auf einer systematischen Nut­zung aller gegebenen Informationen basie­ren. Grundidee ist die Erreichung einer mög­lichst günstigen Gewinn-Risikokombination (das Produkt aus dem Gewinn bei einem bestimmten Preis zu erhalten, soll möglichst groß sein). Gewinn und Risiko hängen dabei von folgenden Faktoren ab: Der Auftragser­folg ist abhängig vom Preis des betrachteten Anbieters im Verhältnis zum niedrigsten Konkurrenzpreis. Benötigt wird also eine Schätzung der Erfolgswahrscheinlichkeiten bei einem bestimmten eigenen Preis und al­ternativen Konkurrenzpreisen. Eine solche Schätzung zeigt bspw. die Übersicht in Tab. 1, bei der Preise zwischen 5,36 Mio. und 6,8 Mio. EUR den relevanten Konkurrenz­preisbereich beschreiben mögen: Bei einem Preis von bspw. 6,10 Mio. EUR für eine be­stimmte Anlage und Konkurrenzpreisen von Mio. EUR bis 5,76 Mio. EUR ist die Er­folgswahrscheinlichkeit gleich Null. Hat der Nachfrager jedoch ganz bestimmte Präfe­renzen für den betrachteten Anbieter, so kann bereits bei einem Konkurrenzpreis von 5,89 Mio. EUR mit 16% Erfolgswahrschein­lichkeit ein Auftrag zu erhalten sein. Ent­sprechendes gilt für einen eigenen Preis von 6,28 Mio. EUR und die anderen angegebenen Angebotspreise. Da die alternativen Konkurrenzpreise aber nicht gleichwahrscheinlich sein werden, muss der Anbieter zusätzliche Angaben darüber machen, mit welcher Wahrschein­lichkeit die einzelnen Konkurrenzpreise von Mio. EUR bis 6,8 Mio. EUR auftreten wer­den. Die entsprechenden Schätzwerte sind in Tab. 1 unter der Tabelle für jeden Konkur­renzpreis angegeben. Aus diesen Daten läßt sich durch Ausmultiplizieren die Zuschlags­wahrscheinlichkeit bei einem bestimmten Angebotspreis Z(Pr) ermitteln: Z(6,10) = 0x0,05 + 0 + 0x0,11 +0x20,13 + 0,16x0,21 + 0,43x0,13 + 0,81 x0,12 + 1 x0,05 + 1 x0,05 + 1 x0,05 + 1 x0,05 + 1 x0,03 = 0,4167 Entsprechend gilt Z(6,28) = 0,2595 d. R. will ein Anbieter jedoch nicht die Zu­schlagswahrscheinlichkeit, sondern das er­wartete Auftragsergebnis möglichst günstig gestalten. Dazu ist es notwendig, den kalku­lierten Deckungsbeitrag des Auftrags mit der Zuschlagswahrscheinlichkeit zu mul­tiplizieren. Tab. 2 zeigt dies beispielhaft für alternative eigene Preise bei Einzelkosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR. Veranschaulicht man die erwarteten Deckungsbeiträge in einer graphischen Darstel­lung (vgl. Abb.), dann wird deutlich, dass beim Angebotspreis von 5,91 Mio. EUR das erwartete Deckungsbeitragsmaximum liegt. In verschiedenen empirischen Tests sind im­mer wieder die Ergebnisse von Competitive Bidding-Modellenund „intuitiver Preispoli­tik“ verglichen worden. Alle Untersuchun­gen bestätigen übereinstimmend, dass die Vergleiche stets zugunsten der Competitive Bidding-Modelle ausgegangen sind: Entwe­der hätte man mit Hilfe der Modelle Aufträge bekommen, die man in der betreffenden Si­tuation nicht bekommen hat oder man hätte Aufträge, die man ohne Modellvcrwendung bekommen hat, zu besseren Preisen bekom­men.  

Literatur: Berndt, R., Marketing für öffentliche Aufträge, München 1988.

Ausschreibung.

Eine Marktveranstaltung des Beschaffungsmarketing, die vor allem durch die folgenden Merkmale charakterisiert ist:
· Ein Nachfrager richtet eine schriftliche Auffor­derung an Anbieter, schriftliche Angebote für ei­ne zu erbringende Leistung an ihn zu richten, an die die Anbieter innerhalb der Zuschlagfreies ge­bunden sind;
· vertrauliche Behandlung des Inhalts, der Zahl und der Absender von Angeboten während der Anbietungsfrist (d.h. mindestens bis zum Eröff­nungstermin);
· Verzicht auf Zusatz- oder Nachverhandlungen mit den Anbietern während der Zuschlagfreies;
· Zuschlag wird an denjenigen Anbieter erteilt, der das günstigste Angebot unterbreitet hat.
Unterschieden wird zwischen öffentlichen Aus­schreibungen, bei denen freier Zugang aller An­bieter herrscht, die meinen, dass sie die Bedin­gungen der Ausschreibung zu erfüllen in der La­ge sind, und beschränkten Ausschreibungen, bei denen die Aufforderung zur Unterbreitung von Angeboten an eine begrenzte Zahl von Anbietern gerichtet wird.
Daneben wird auch die freihändige Vergabe im weitesten Sinne zu den Ausschreibungen ge­rechnet. Bei dieser Vergabeform herrscht weitge­hende Formfreiheit, so dass der Nachfrager dabei auch die Möglichkeit zu Preisverhandlungen oder zu Verhandlungen über Zusatzleistungen und andere Modalitäten hat. In der Regel sind Aus­schreibungen Einkaufsverfahren, wiewohl es auch Verkaufsausschreibungen, - Einschrei­bungen, gibt. Besonders verbreitet sind Aus­schreibungen bei der Vergabe öffentlicher Auf­träge im Baugewerbe.

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