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Inbegriffsversicherung

Bei gewerblichen und industriellen Versicherungen werden Unternehmen nicht als solche, als ein einziges Risiko versichert. Stattdessen versichern die Versicherungsgesellschaften nach Inbegriffen, also Gegenständen, die aufgrund ihrer Art, Funktion oder Gefährdung zusammengehören. Dazu gehören: * Betriebstechnik wie Werkzeug, Werkbänke, Regale; * kaufmännische Betriebseinrichtung wie Schreibtische, Tische, Stühle, Aktenschränke, Schreibmaschinen; * elektronische Geräte wie Computer und deren Software, Telekommunikationsanlagen, gelagerte Vorräte und gelagerte Endprodukte, Betriebsgebäude, Produktions- oder Lagerhallen. Im Versicherungsschein werden diese Sachgruppen oder Inbegriffe einzeln aufgeführt und jeder Inbegriff durch eine eigene Versicherungssumme und eine eigene Prämie gedeckt. Es ist eine Form des Sammelvertrags für die verschiedenen Inbegriffe.

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