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Kapital-Richtlinie

(77/91/EWG) (Kapitalschutz-Richtlinie) vom 13.12.1976 schreibt für Publikumskapitalgesellschaften das Prinzip des festen Kapitals (Aufbringung und Erhaltung eines Mindestkapitals in Höhe von 25.000 EUR) vor. Siehe  Gesellschaftsrecht, Europäisches. Quelle: ABI.EG L 26 vom 31.1.1977, S. 1; abrufbar bei Eur-Lex unter: http://eur-lex.europa.eu.

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