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Langfristiger Bankkredit

Ein Kredit im Sinne eines Gelddarlehens (vgl. § 488 BGB bzw. § 607 BGB für Sachdarlehen) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Kreditgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag zur Verfü­gung zu stellen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet einen Zins zu zahlen und den Kredit bei Fälligkeit an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Wie aus der Bezeichnung als langfristiger Bankkredit bereits hervorgeht, werden diese vor allem von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Die Kreditaufnahme erfolgt in der Regel direkt beim Kreditge­ber. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen einen langfristigen Bankkredit aufnehmen. Traditionell fi­nanzieren sich gerade kleinere und mittlere Unternehmen zu einem besonders hohen Anteil über lang­fristige Bankkredite, weil ihnen eine Finanzierung über   Anleihen und   Schuldscheindarlehen durch die Nichterfüllung von Bonitätsanforderungen oder einer zu geringen Kapitalnachfrage oft ver­wehrt bleibt.

siehe  langfristiger Bankkredit, siehe auch   Kreditfinanzierung, langfristige und   Kreditfinanzierung, kurzfristige, jeweils mit Literaturangaben.

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