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Law of Comparative Judgement (Gesetz des Paarvergleiches)

Nach dem „Law of Comparative Judge- ment“ ist es möglich, aus der Verteilung von Alternativurteilen zwischen Paaren von Ob- j ekten, die sich auf ein gemeinsames Merkmal beziehen, den subjektiven Größenunter­schied verhältnisskaliert zu ermitteln (Skalierungstechnik). Mit dem Index derSkalierbarkeit kann über- rüft werden, inwieweit die Beobachtungs- äufigkeiten aus einem Paarvergleich linear skalierbar und damit reproduzierbar sind. Er zeigt damit auch an, inwieweit das Law of Comparative Judgement im gegebenen Fall angemessen ist. Man bestimmt hierzu das to­tale mittlere Quadrat (T), das mittlere Qua­drat der Diskrepanzen (D) und das mittlere Quadrat der linearen Komponente (L). Für n Objekte ergibt sich folgender Index der Ska- lierbarkeit m = [2*(L-D)]/[n--T] bzw. die äquivalente Form tr’ = [T-D]/T. Er indiziert das Ausmaß, in dem die reproduzierten Wer- te, die aus der Anwendung eines linearen Skalierungsmodells hervorgehen, an die em­pirischen Werte angepaßt sind.           Literatur; Kaas, K. P., Empirische Preisabsatz- funktionen bei Konsumgütern, Berlin u.a. 1977. Sixtl, F., Meßmethoden der Psychologie, Wein­heim u.a. 1982.

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