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Multiple Währungsklausel

(engl.) Multicurrency Clause. Klausel in internationalen Anleihe- oder Kreditverträgen (insb. bei Roll-over-Krediten), mit der dem Darlehensnehmer das Recht zugesprochen wird, die Währung, in der er sich den Darlehensbetrag auszahlen lässt, zu wechseln. Das Darlehen kann auch in verschiedenen Währungen in Anspruch genommen werden. Vgl. Multicurrency Option.

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