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Restrukturierungsrückstellung

Eine Restrukturierungsrückstellung ist nach IAS 37 für eine Restrukturierungsmassnahme zu bilden. Diese Massnahme ist ein Programm, das vom Management geplant und kontrolliert wird und entweder (a) das von dem Unternehmen abgedeckte Geschäftsfeld oder (b) die Art, in der dieses Geschäft durch­geführt wird, wesentlich verändert. Das Vorliegen einer rechtlichen Verbindlichkeit ist keine Voraus­setzung für diese Rückstellung. Siehe auch Übersichtsbeitrag   Rückstellungen (mit Literaturangaben).

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