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Afrikanische Entwicklungsbank

African Development Bank (ADB, AfDB), Banque Africaine de Developpement (BAD) Wurde 1963 von unabhängigen afrikanischen Staaten als regionale Entwicklungsbank gegründet und nahm 1966 die Arbeit auf. Seit 1982 sind zur Erweiterung der Kapitalbasis auch nichtafrikanische Mitglieder zugelassen. Die Bundesrepublik Deutschland trat der Bank 1983 bei. 1997 waren alle 53 afrikanischen und 24 nichtafrikanische Staaten Mitglieder der Bank mit Sitz in Abidja, Cöte d’lvoire; Vertretungen werden in London sowie in sieben afrikanischen Staaten unterhalten. Ziel ist die Beschaffung und Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionsprojekte und -programme zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Afrikas, die Gewährung von technischer Hilfe bei Überprüfung, Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von Entwicklungsprojekten sowie die Abstimmung nationaler Entwicklungsstrategien. Organe der Bank sind der aus den Wirtschafts- oder Finanzministern der Mitgliedstaaten gebildete Gouverneursrat (Aufsichtsrat), der den mit der Geschäftsführung beauftragten Direktorenrat wählt. Vorsitzender dieses Rates aus 18 Direktoren (davon sechs nichtafrikanische Mitglieder) ist der Präsident der Bank, der Staatsbürger eines afrikanischen Landes sein muß.
Finanziert wird die Afrikanische Entwicklungsbank aus Kapitaleinlagen der Mitglieder, aus Anleihen der Bank auf internationalen Kapitalmärkten sowie aus Darlehensrückzahlungen und Krediten. Als Grundkapital wurden bei Gründung 250 Millionen Rechnungseinheiten festgelegt, die sich an den Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) orientierten. Auf die regionalen Mitglieder entfallen etwa % des gezeichneten Kapitals, das Anfang 1997 23,29 Milliarden USD betrug. Bei der Kreditvergabe der Bank gelten die auf den internationalen Kreditmärkten üblichen Konditionen. Die Entscheidungen über die Vergabe werden allein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Dabei wird zwischen projektgebundenen Krediten und allgemeinen Darlehen an nationale und regionale Finanzierungsinstitute unterschieden. Darüber hinaus kann die Afrikanische Entwicklungsbank auch Sonder- und Treuhandfonds errichten bzw. deren Verwaltung übernehmen. Beispiele für die treuhänderische Funktion der Bank sind die Verwaltung der autonomen Körperschaft des African Development Fund (ADF) und des mit der Bank assoziierten Nigeria Trust Fund (NTF).
Der ADF wurde 1972 von der Afrikanischen Entwicklungsbank und 16 nichtafrikanischen Staaten gegründet. Er soll durch Kreditvergabe zu günstigen Konditionen die langfristige Finanzierung von besonders renditeschwachen Entwicklungsprojekten in Afrika ermöglichen. Bevorzugt werden hier die ärmsten afrikanischen Staaten.
Anfang 1997 betrug das Kapital des Fonds 12,58 Milliarden USD. Hauptkapitalgeberländer des Fonds, dem 1997 24 nichtafrikanische Staaten angehörten, sind Japan, die USA, Kanada, die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Der NTF ist ein 1976 aus nigerianischen Mitteln gegründeter Treuhandfonds. Er soll die wirtschaftliche Entwicklung besonders bedürftiger Mitgliedstaaten der Afrikanischen Entwicklungsbank fördern. Anfang 1997 verfügte er über ein Grundkapital von 432 Millionen USD. Weitere Unter- und Sonderinstitutionen sind unter anderem die 1970 auf Initiative der Afrikanischen Entwicklungsbank und der Internationalen Finanz-Korporation gegründete Holding-Gesellschaft Societe Internationale Financiere pour les In-vestissements et le Developpement en Afrique (SIFIDA) mit Sitz in Genf, der über 100 Unternehmen aus 23 Industriestaaten angehören; die 1976 entstandene Rückversicherungsgesellschaft African Reinsurance Corporation (Africa-Re); die 1975 zur Zusammenarbeit der Entwicklungsländer Afrikas gegründete Associa-tion of African Development Finance Institutions (AADFI) sowie die 1993 beschlossene African Export Import Bank (Afreximbank).
Die Afrikanische Entwicklungsbank, der ADF, der NTF und die SIFIDA bilden zusammen die African Development Bank Group.

(African Development Bank, ADB) internationale Finanzinstitution, die 1963 gegründet wurde, um die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Fortschritt ihrer Mitgliedstaaten in Afrika als Einzelstaaten und in ihrer Gesamtheit zu fördern. Die Bank nahm 1966 ihre Tätigkeit auf. 1990 waren 50 unabhängige afrikanische Staaten, das sind alle afrikanischen Staaten mit Ausnahme von Südafrika und Namibia (die sog. regionalen Mitgliedstaaten), und 25 nicht-afrikanische Staaten aus Asien, Westeuropa sowie aus Nord- und Südamerika (die sog. nicht-regionalen Mitgliedstaaten) Mitglieder der ADB. Die Bundesrepublik ist seit 16.2.1983 Mitglied. Aufgabe der Bank ist es, Mittel zur Finanzierung von Investitionsprojekten und -pro- grammen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer regionalen Mitgliedstaaten zu beschaffen und bereitzustellen sowie technische Hilfe bei der Überprüfung, Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von Entwicklungsprojekten oder -programmen zu gewähren. Neben diesen Aufgaben, die die Bank im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit erledigt, kann die Bank auch Sonder- und Treuhandfonds errichten bzw. deren Verwaltung übernehmen. Die Transaktionen und Vermögenswerte aus der ordentlichen und ausserordentlichen Geschäftstätigkeit der Bank sind strikt voneinander zu trennen. Die Mittel der Bank für ihr reguläres Geschäft stammen aus den Kapitaleinlagen der Mitglieder und aus erstrangigen und nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank, die diese bei ihren Mitgliedern und an den internationalen Kapitalmärkten aufnimmt. Ende 1990 hatte die Bank ein "autorisiertes", d.h. genehmigtes Kapital in Höhe von 16,2 Mrd. RE. 1 RE entsprach bis 1978 dem Gegenwert von 0,88867 g Feingold bzw. dem Goldwert von einem US-Dollar von 1963. Seit 1978 entspricht eine RE dem Wert eines Sonderziehungsrechts (SZR). Davon hatten die Mitgliedsstaaten bis Ende 1990 14,93 Mrd. RE gezeichnet. Das Kapital der Bank wird sich nach vollständiger Zeichnung aus 12,5% eingezahltem und 87,5% abrufbarem Kapital zusammensetzen. Dieses einforderbare (Haftungs-)Kapital kann nur zur Erfüllung von bestehenden Bankverpflichtungen abgerufen werden, wenn diese auf andere Weise nicht mehr erfüllt werden können. Von dem einzuzahlenden Kapital waren Ende 1990 allerdings 6,54 Mio. RE noch nicht eingezahlt. Neben diesen Eigenmitteln standen der Bank Ende 1990 rund 3,       56 Mrd. RE Fremdmittel zur Verfügung. Insgesamt hat die Bank Darlehen an die Mitgliedsstaaten in Höhe von 7,98 Mrd. RE bewilligt, von denen Ende 1990 3,31 Mio. RE ausgeliehen waren. Die Darlehen sind verzinslich und haben eine Laufzeit zwischen 12 und 20 Jahren. Im Rahmen ihrer ausserordentlichen Geschäftstätigkeit verwaltet die ADB u.a. den Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF), der 1972 von 16 nicht-regionalen Mitgliedsstaaten der ADB errichtet wurde, um für die Mitgliedsstaaten der Bank Finanzierungen zu besonders günstigen Bedingungen bereitzustellen. Der ADF hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, für dessen Verbindlichkeiten die ADB nicht haftet. Mitglieder des Fonds waren Ende 1990 die ADB sowie 25 nicht-regionale Mitglieder und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der ADF hatte Ende 1990 ein Volumen (gezeichnetes Kapital) in Höhe von Mrd. FRE (1 FRE = 0,921 SZR). Die ADB wird von einem Gouverneursrat (Board of Governors), in den jeder Mitgliedsstaat zwei Vertreter entsendet, geleitet, der die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik der Bank festsetzt. Mit der laufenden Geschäftstätigkeit hat der Board of Governors einen Präsidenten und einen Board of Directors beauftragt. Der Hauptsitz der Bank befindet sich in Abidjan, Elfenbeinküste. Darüber hinaus unterhält die Bank Vertretungen in London, Nairobi, Jaunde und Harare.                                                     

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