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Aufkommenselastizität

bezieht die relative Änderung des Steueraufkommens auf die relative Änderung des Bruttosozialprodukts, gibt also an, um wieviel Prozent sich das Steueraufkommen verändert, wenn das Sozialprodukt um 1% steigt oder sinkt. Sie kann für einzelne Steuerarten wie auch für das gesamte Steuersystem eines Landes ermittelt werden. So sind z.B. für die Bundesrepublik Deutschland und einen Zeitraum von 1950 bis 1973 folgende Werte berechnet worden: Gesamtes Steuersystem                            1,02 davon: Lohnsteuer                                                1,78 veranlagte Einkommensteuer                    1,11 Körperschaftsteuer                                    0,79 Steuern vom Umsatz                                  0,97 Gewerbesteuer (E + K)                             1,13 Mineralölsteuer                                          1,34 Grundsteuer (A + B)                                  0,53 Das gesamte Steueraufkommen hat sich im Vergleich zum Bruttosozialprodukt leicht überproportional entwickelt und insoweit - wenn auch nur schwach - als automatischer Stabilisator erwiesen.   Literatur: Körner, Die Aufkommenselastizität des Deutschen Steuersystems 1950-1973, München 1974.

relative Veränderung des Steueraufkommens T im Verhältnis zur relativen Veränderung einer gewählten Bezugsgröße, z.B. des Sozialprodukts Y:
Aufkommenselastizität Die Kenntnis der kurz- und langfristigen Aufkommenselastizität ist insbes. wichtig für die Schätzung der Einnahmen aus Steuern. Die kurzfristige Aufkommenselastizität ist daneben aus konjunkturpolitischen Gründen bedeutsam, während die langfristige Aufkommenselastizität zusätzlich v.a. aus wachstumspolitischer Perspektive interessiert. Die Höhe der Aufkommenselastizität richtet sich nach dem zugrundeliegenden Steuertarif (die Aufkommenselastizität einer Steuer ist bei progressivem Tarif größer als bei proportionalem Tarif) sowie nach der Ausgestaltung der sonstigen Besteuerungsgrundlagen. Zur Festschreibung eines Status quo zwischen privatem und öffentlichem Sektor müssen sich die steuerlichen Einnahmen insgesamt in etwa proportional zum Sozialprodukt entwickeln. Liegt die Aufkom- menselastizität über Eins, ergibt sich eine Tendenz zur Erhöhung der Steuerquote, wenn keine kompensierenden Steuersenkungen ergriffen werden. Liegt die Elastizität des Steuersystems unter Eins, so reichen bei proportionalen Staatsausgaben die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der - Staatstätigkeit nicht aus; Ausgabensenkungen, Schuldenfinanzierung oder die Neueinführung oder Anhebung von Steuern sind dann erforderlich. Für die einzelnen Steuern des Steuersystems der BRD sind für den Zeitraum 1950-1984 Aufkommenselastizitäten zwischen 0,46 (Tabaksteuer) und 2,66 (Lohnsteuer) empirisch ermittelt worden. 1 Grenzrate der Veränderung von Einnahmen, Ausgaben und Saldo in bezug auf das BIP, 1995. Quelle: Europäische Kommission: Jahreswirtschaftsbericht 1997, in: Europäische Wirtschaft, Nr. 1997, S. 95.

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