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Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)

(Bank for International Settlements, BIS) Kreditinstitut, welches 1930 für die Abwicklung der deutschen Reparationszahlungen gegründet wurde. Das Kreditinstitut firmiert als Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel. Aktionäre der BIZ sind nahezu sämtliche europäischen Notenbanken. Die ursprüngliche Aufgabenstellung entfiel bereits 1931 im Zusammenhang mit dem Hoover-Moratorium. Die Aufgabe der Bank ist heute auf die Förderung der Zusammenarbeit der Notenbanken, die Schaffung neuer Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte und die Ausübung von Treuhänder- und Agentenfunktionen der ihr übertragenen Zahlungsgeschäfte ausgerichtet. Die Geschäfte der BIZ müssen mit der Politik der Mitglieds-Notenbanken vereinbar sein. Sie umfassen insbesondere Gold- und Devisengeschäfte für eigene Rechnung und für Rechnung der Notenbanken. Außerdem darf die BIZ Konten bei Zentralbanken unterhalten und ihrerseits Einlagen von Zentralbanken entgegennehmen sowie Agenten- und Korrespondentenfunktionen für die Zentralbanken übernehmen. Soweit kein Einspruch durch die Zentralbanken vorliegt, darf die BIZ derartige Geschäfte auch mit Banken-, Handels- und Industrieunternehmen sowie Privatpersonen tätigen. Untersagt sind der BIZ folgende Geschäfte: Notenausgabe, Akzeptierung von Wechseln, Kreditgewährung an Regierungen.
Der Bank wurden im Zeitablauf zahlreiche Agentenfunktionen übertragen. Die weiteren Tätigkeitsfelder der Bank leiten sich in erster Linie aus ihrer Instrumentalfunktion ab, die sie zum Zweck der internationalen Kooperation der Notenbanken erfüllt.

Bank for International Settlements (BIS) 1930 von sieben Staaten gegründete Bank mit Sitz in Basel, die als «Bank der Zentralbanken» fungiert. Sie besitzt die Rechtsform einer Aktiengesellschaft, deren Aktien von den Zentralbanken der Mitgliedstaaten gehalten werden. Heute sind fast alle europäischen Staaten, die USA, Kanada, Japan, Australien und Südafrika Mitglied. Organe sind die Generalversammlung und der Verwaltungsrat. Dem geschäftsführenden Verwaltungsrat gehören als ständige Mitglieder die Präsidenten der Zentralbanken sowie fünf Vertreter aus der Privatwirtschaft der wichtigsten Mitgliedsländer an. Die übrigen Mitgliedsländer bestellen drei weitere Zentralbankpräsidenten. Ursprünglich hatte die BIZ den Auftrag, die Reparationszahlungen Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg abzuwickeln. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden ihre Aufgaben im Rahmen der Organization for European Economic Cooperation (OEEC) auf die generelle Abwicklung innereuropäischer Zahlungs- und Kompensationsabkommen erweitert. So wurde die BIZ zum Treuhänder (Trustee) für die Abkommen über den innereuropäischen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr (1949) und erfüllte die gleiche Funktion im Europäischen Währungsabkommen (EWA) und im Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ). Sie ist zugleich zuständig für die banktechnische Abwicklung von Gemeinschaftsanleihen der Europäischen Union (EU) und aufgrund der Vereinbarungen der ECU-Banking Association (EBA) in Paris seit 1986 auch für private ECU-Transaktionen. Als Kooperationshilfe der Notenbanken treffen sich der BIZ-Verwaltungsrat und der Ausschuß der EU-Zentralbank-Präsidenten monatlich zu gegenseitigen Konsultationen. Darüber hinaus wirkt die BIZ bei der Koordinierung von Stützungsvereinbarungen, der Überwachung und Steuerung der Finanzmärkte, der Bankenaufsicht und bei der Verbesserung der Transparenz der Märkte mit. Sie wirkt als zentrale Meldestelle des internationalen Bankgeschäfts und publiziert Informationen zu den Bereichen:
Auslandsforderungen und Verbindlichkeiten der Banken;
Fälligkeiten und sektorale Verteilungen der internationalen Bankenausleihungen;
Halbjahresstatistiken und Statistiken zur bank- und handelsbezogenen Verschuldung von Ländern;
BIZ-Gebietsberichte als Verknüpfung von Informationen der BIZ- und der OECD-Statistik;
Meldungen zu Entwicklungen der zentralen Währungsreserven und der Devisenpositionen der Geschäftsbanken (erweitere Devisenbilanzen).
Die BIZ bildet zugleich das Kernstück der seit 1984 bestehenden Internationalen Bankenstatistik des Internationalen Währungsfonds (IWF).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Bank for International Settlements) Internationale Dachorganisation der Notenbanken.

Ihre Aufgabe sind Hilfen für die Zentralbanken bei der Verwaltung und Anlage ihrer Währungsreserven und die Kreditgewährung an Zentralbanken der Mitgliedsländer. Sie ist das Forum für internationale währungspolitische Zusammenarbeit. Tonangebend sind die Zentralbanken der G-10.

(BIZ) (Bank for International Settlements, BIS) 1930   von sieben Staaten als Aktiengesellschaft gegründete Bank mit Sitz in Basel, die die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit der Zentralbanken zu fördern und als Treuhänder oder Agent bei den ihr übertragenen internationalen Zahlungsgeschäften zu wirken. Die Gründung der BIZ wurde am 20.1. 1930  auf der Haager Konferenz zur Regelung der deutschen Reparationen aus dem 1. Weltkrieg als Teil des sog. Young-Planes beschlossen und anschliessend durch ein Abkommen zwischen den Regierungen Deutschlands, Belgiens, Frankreichs, Grossbritanniens, Italiens und Japans einerseits und der Schweiz andererseits gegründet. Die Bank nahm am 17.5.1930 ihre Tätigkeit auf. Die BIZ ist eine Aktiengesellschaft, deren Aktien von den Zentralbanken der Mitgliedstaaten gehalten werden. Ihr genehmigtes Stammkapital beträgt 1500 Mio. Schweizer Goldfranken (1 Goldfranc (GFr) = 29032258064 Gramm Feingold = 1,94149 ... US-$ 1991/92), von denen am Ende des Geschäftsjahres 1991/92 am 31.3. 1992 1183 Mio. GFr gezeichnet waren. Da die Aktien nur zu 25% eingezahlt werden müssen, verfügte die Bank Ende März 1991 über ein eingezahltes Stammkapital von knapp 300 Mio. GFr. Die BIZ erstellt ihren Jahresabschluss bis heute in GFr, d.h. in der Schweizer Währungseinheit bei Gründung der Bank. Heute sind alle europäischen Staaten, die meisten osteuropäischen Staaten sowie die nichteuropäischen Staaten USA, Kanada, Japan, Australien und Südafrika Mitglieder der BIZ. Die Organe der Bank sind die Generalversammlung und der Verwaltungsrat. Die Generalversammlung als das oberste Organ der BIZ findet einmal jährlich statt. In ihr haben nur die Zentralbankpräsidenten der Gründerländer und derjenigen Länder, in denen ursprünglich Aktien der Bank gezeichnet worden sind, d. h. die USA, Stimmrecht. Dem Verwaltungsrat, dem die Geschäftsführung der Bank obliegt, gehören nach den Statuten als ständige Mitglieder die Präsidenten der Zentralbanken von Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und der USA sowie fünf weitere Vertreter aus der Privatwirtschaft dieser Länder an. Aus den übrigen Mitgliedstaaten werden drei weitere Zentralbankpräsidenten (1992 aus den Niederlanden, Schweden und Schweiz) in den Verwaltungsrat gewählt. Die Tätigkeit der Bank erstreckt sich auf die ihr übertragenen Aufgaben als Treuhänder und Agent, auf Bankgeschäfte mit Zentralbanken und in geringem Umfang mit Privatbanken und auf die statistische Erfassung der internationalen Finanzmärkte, insb. der Euromärkte. Ausserdem dient die BIZ als Instrument der internationalen Kooperation der Notenbanken. Ursprünglich hatte die BIZ die Aufgabe, als Treuhänder die von Deutschland geleisteten Reparationszahlungen zu verwalten und auf die einzelnen Gläubigerstaaten aufzuteilen. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die BIZ zum Agenten für die im Rahmen der OEEC geschlossenen innereuropäischen Zahlungs- und Kompensationsabkommen von 1948/50, für die 1950 gegründete Europäische Zahlungsunion und für den 1958 durch das Europäische Währungsabkommen gegründeten Europäischen Fonds bestellt. 1973 wurde die BIZ als Agent des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) und seit Oktober 1986 als Agent des für private ECU errichteten Verrechnungs- und Abrechnungssystems eingesetzt. Im Rahmen ihres Bankgeschäfts verwaltet die BIZ Einlagen von Zentralbanken, die einen Teil ihrer Gold- und Währungsreserven bei der BIZ anlegen, und in geringem Umfang auch von anderen Einlegern und gewährt - ebenfalls überwiegend an Zentralbanken - meist kurzfristige Kredite nach kommerziellen Gesichtspunkten. Überschüssige Mittel werden am Markt, insb. an den Euromärkten, angelegt. Am 31.3. 1992 verwaltete die BIZ ins- gesamt Einlagen in Höhe von 44,9 Mrd. GFr (davon 4,6 Mrd. GFr Gold und 36,8 Mrd. GFr Währungsreserven von Zentralbanken und 1,7 Mrd. GFr Währungen von anderen Einlegern). Die Bedeutung der BIZ für die Kooperation der Notenbanken liegt vor allem darin, dass sich die Zentralbankgouverneure der wichtigsten europäischen Notenbanken als Verwaltungsrat der BIZ sowie bei den Basler Sitzungen der Notenbankpräsidenten der Zehnergruppe regelmässig treffen und abstimmen können. Sichtbarer Ausdruck der engen Zusammenarbeit der Notenbanken sind die verschiedenen Stützungsvereinbarungen, wie die sog. Basler Vereinbarungen von 1961, die 1962 zwischen den USA und 14 anderen Ländern geschlossenen Swap-Vereinbarungen, die Stützungsaktionen (Group Arrangements) für das Pfund Sterling in den Jahren 1966, 1968 und 1977 und Frankreich (1968) oder die Kredithilfen für Portugal (1976), die Türkei (1976), Mexiko und Brasilien (1982). 1981 erhielt der Internationale Währungsfonds von der BIZ 675 Mio. Sonderziehungsrechte (SZR) und 1983 weitere 2,5 Mrd. SZR von 17 Zentralbanken über die BIZ an Kredit, um eine sog. "Zusagenlücke", d.h. eine vorübergehende Finanzierungslücke, zu schliessen. Literatur: Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen und Abkommen im Bereich von Währung und Wirtschaft, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 1986. Lemke, D., Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, in: HdWW, Bd. 1, Stuttgart u.a. 1977, S. 463 ff. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, 62. Jahresbericht, Basel 1992.



(BIZ; Bank for International Settlements, BIS) älteste internationale Währungsinstitution, die im Rahmen des Haager Abkommens vom 20.1.1930 nach einjährigen Verhandlungen als Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel, Schweiz, gegründet wurde. Das genehmigte Kapital in Höhe von 1500 Mio. Goldfranken (zu 0,29 g Feingold bzw. 1,94 US-$) befindet sich überwiegend in den Händen von Zentralbanken. Der zunächst enge Kreis von sieben BIZ-Mitgliedern (Zentralbanken von Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan sowie eine Gruppe von Banken der USA) ist bis 1998 auf 45 Zentralbanken oder vergleichbare Behörden angewachsen. Sie üben die Vertretungs- und Stimmrechte bei der Generalversammlung im Verhältnis der in ihrem Land begebenen BIZ-Aktien aus. Das Summengewicht der europäischen Zentralbanken liegt immer noch bei ca. 80 %. Organe der BIZ sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, der Präsident und die Direktion. Die Generalversammlung faßt Grundsatzbeschlüsse und genehmigt den Jahresabschluß. Dem Verwaltungsrat obliegen die Geschäftsführung, die Wahl seines Vorsitzenden, die Bestellung des Präsidenten (seit langem in Personalunion mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates) und die Ernennung der BLZ-Direktion, darunter des Generaldirektors. Dem Verwaltungsrat gehören 17 Personen, davon 13 Europäer, an. Ex-officio-Mitglieder sind die Vertreter der Signatarmächte, ausgenommen Japan, das im Friedensvertrag von 1951 seines Sitzes verlustig ging. Ursprünglich als Treuhänderin der Reparationsgläubiger des Deutschen Reiches geschaffen, wurde der Auftrag der BIZ nach Einstellung der deutschen Reparationszahlungen (1931) erweitert. Gemäss den Statuten sind nunmehr Aufgaben der BIZ, die Zusammenarbeit der Zentralbanken zu fördern, neue Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte zu schaffen und als Treuhänder oder Agent bei internationalen Zahlungsgeschäften zu wirken. Die BIZ gewinnt zunehmend an Bedeutung durch: a) Förderung der Zusammenarbeit der Zentralbanken in Form von persönlichen Kontakten, zentralen Erhebungen (etwa zur Überwachung der Finanzierungspraktiken von Zahlungsbilanzsalden) und Stützungsvereinbarungen (z.B. - Swap-Abkommen zur Abwehr spekulativer Attakken auf einzelne Währungen; Basler Abkommen); b) Abwicklung von internationalen Zahlungsgeschäften von Zentralbanken, z.B. als Agent der Europäischen Zahlungsunion und des - Europäischen Fonds im Europäischen Währungsabkommen (bis 1973), des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (bis Ende 1993), des OECD-Beistandsfonds (gemäss Abkommen von 1975) oder als Mittler bei der Abwicklung von Goldgeschäften und Operationen der Zentralbanken auf dem Eurodollarmarkt; c) Einräumung von Kreditfazilitäten unter indirekter Mitwirkung der Zentralbanken. Der Beitrag der BIZ zur Verbesserung der Transparenz der internationalen Finanzmärkte sowie ihr Anteil an deren kreditund währungspolitischen Steuerung hat seit der Ölkrise von 1973, der Verschuldungskrise zu Beginn der 80er Jahre und aufgrund der andauernd hohen Wechselkurs-und Zinsvolatilitäten außerordentlich großes Gewicht gewonnen. Die Bank baute dazu ein umfangreiches regelmäßiges Berichtswesen auf. Mit dem Basler Konkordat (1975) traten bankaufsichtliche Aktivitäten hervor (COOKE-Ausschuß, ab 1989 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht). Ein ordnendes Interesse wandte sie zunehmend den Zahlungsverkehrssystemen zu. Seit 31.1.1974 ist die BIZ zum SZRSystem des Internationalen Währungsfonds zugelassen. Die Bilanzsumme der BIZ belief sich 1998 auf 62 Mrd. Goldfranken. Literatur: Deutsche Bundesbank, Weltweite Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft, Frankfurt am Main 1997; BIZ, Jahresberichte, Ifd. Jg.

(BIZ)
Die BIZ wurde 1930 von sechs Zentralbanken gegründet. Jetzt gehören ihr 32 Zentralbanken an. Eine Erweiterung um die Zentralbanken von Brasilien, Indien, China, Hongkong, Süd-Korea, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien und Singapur ist beabsichtigt. Die Aufgabe der BIZ besteht darin, die Zusammenarbeit der Zentralbanken und den internationalen Zahlungsausgleich zu fördern, neue Perspektiven für internationale Finanzgeschäfte zu schaffen und als Treuhänderin internationale Zahlungsgeschäfte zu übernehmen. Das Aktienkapital der BIZ beträgt 296 Mio. sfr. Die Währungsreserven der BIZ betragen rund 50 Mrd. sfr, die Goldreserven fast 200 Tonnen Feingold.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

Abkürzung für Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

Abk. für Bank für internationalen Zahlungsausgleich.

Abk. für Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.  

Abk. für Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Siehe auch   Basel II.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

Siehe: Bank für internationalen Zahlungsausgleich

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

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