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Devisenausgleichsabkommen

Abkommen, in denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete, die Belastung der Zahlungsbilanzen der USA und Grossbritanniens zu mildern, welche aus der Stationierung von Truppen dieser Länder resultierten. Der Devisenausgleich erfolgte dabei vorwiegend in Form von Vorauszahlungen für die Lieferung von militärischen Ausrüstungsgütern. Ausserdem enthielten die Vereinbarungen auch Darlehenszusagen des Bundes an die Partnerländer. Ein weiterer Gegenstand der Vereinbarungen waren die Errichtung eines Fonds bei britischen und amerikanischen Banken, der zur Finanzierung künftiger deutscher Direktinvestitionen dienen sollte, sowie der Ankauf von kurzfristigen, marktfähigen Staatspapieren, beides durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Abkommen über zahlungsbilanzbedingte Leistungs- und Finanztransaktionen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen, die aufgrund von NATO-Vereinbarungen Streitkräfte in der BRD stationiert hatten (Großbritannien, USA). Die Stationierung hatte allgemeine finanzielle Belastungen zur Folge, an denen sich der Bund im Rahmen des Verteidigungsaufwands beteiligte, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte im Bundesgebiet einschl. Berlin entstand. Die Stationierung bewirkte aber daneben auch eine Anspannung der - internationalen Liquidität der Stationierungsmächte. Hier trug der Bund im Rahmen der Verpflichtungen aus den Devisenausgleichsabkommen zur Entlastung bei. Gemäss den seit 1961 gültigen, 1976/77 jedoch nicht mehr erneuerten sog. Offset-Abkommen wurden von der BRD Käufe außerhalb des normalen Handelsverkehrs (insbes. für Zwecke der Verteidigung) in den Heimatländern der Stationierungstruppen getätigt, unentgeltliche Übertragungen und Zuwendungen für Kasernensanierung der Stationierungstruppen in der BRD geleistet und zinsfreie Vorauszahlungen auf Lieferungen und Leistungen durchgeführt. Die Vereinbarungen enthielten außerdem Darlehenszusagen des Bundes an die Regierungen und sahen den Erwerb von Auslandsforderungen dieser Regierungen durch den Bund vor. Abkommensgegenstand war auch die Bildung eines Fonds durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bei ausländischen Banken und der Erwerb von kurzfristigen, marktgängigen ausländischen Staatspapieren ebenfalls durch diese Anstalt. Der Fonds sollte zur Finanzierung künftiger deutscher Direktinvestitionen bereitstehen. Die Refinanzierung erfolgte auf dem deutschen - Kreditmarkt. Die Deutsche Bundesbank erwarb in Zusammenhang mit den Offset-Abkommen Schuldverschreibungen der Stationierungsmächte. Die Beiträge zur Truppenstationierung und zum Devisenausgleich rückten an die Stelle der Besatzungskostenbeiträge, die bis zum Inkrafttreten des Deutschlandvertrages (5.5.1955) zu leisten waren. Sie standen in unmittelbarem Zusammenhang mit den seit 1961 akuten Zahlungsbilanzschwierigkeiten und den (nicht zuletzt auch deshalb) forcierten Waffenverkäufen der USA, welche die bis Ende der 50er Jahre vorherrschenden unentgeltlichen Lieferungen an die verbündeten Staaten ablösten. Zunächst dominierten tatsächlich Rüstungslieferungen in den Abkommen; erst mit dem sinkenden Wiederaufrüstungsbedarf der Bundeswehr und daraus resultierenden Abwicklungsschwierigkeiten nach 1963 wurden auch andere Ausgleichswege beschritten (z.B. Kapitalexporte, Verzicht auf Goldkonversion deutscher Dollarforderungen). Das »Kasernensanierungsprogramm« denaturierte die Abkommen bereits als Praktiken des Devisenausgleichs. Die Entwicklung der Abkommen mit Großbritannien vollzog sich analog. Die Frage, ob die Abkommen effektiv im Sinne der intendierten Zusatzkäufe der BRD in Großbritannien und in den USA waren, ist wegen des ursprünglich ohnedies vorhandenen großen Rüstungsbedarfs nur mit Einschränkung zu bejahen. Die späteren Kapitalverkehrsvereinbarungen beeinflußten zwar die Liquiditätsbilanz, hatten darüber hinaus aber nur geringe Zahlungsbilanzwirksamkeit. Sie gehörten überdies zu den krampfhaften und am Ende vergeblichen Rettungsversuchen für das angeschlagene System von Bretton Woods, wie insbes. die (unbefristete) Zusage der Deutschen Bundesbank von 1967 dokumentiert, im Sinne des Devisenausgleichs von Dollarkonversionen in Gold Abstand zu nehmen. Wegen ihrer auch in den USA und Großbritannien erkannten zweifelhaften Effektivität und der mit Übergang zu freien Wechselkursen (1973) veränderten währungspolitischen Szene wurden die in der BRD von Anfang an höchst unpopulären Abkommen durch deutsch-amerikanische Außenministervereinbarung (16.7.1976) bzw. deutsch-englischen Briefwechsel auf Botschafterebene (25.10.1977) nicht mehr erneuert. Seit dieser Zeit finden lediglich noch (im Bundeshaushalt nachgewiesene) Abwicklungen statt. Literatur: Volger, G. (1974)

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