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Familienlastenausgleich

Sammelbegriff für vorrangig familienpolitisch orientierte Regelungen und Massnahmen, die darauf abzielen, Eltern bei Aufwendungen für den Unterhalt oder die Erziehung von Kindern zumindest teilweise zu entlasten und die dadurch bei Haushalten mit sonst gleichem Einkommen eine horizontale Einkommensumverteilung bewirken, zugunsten der Haushalte mit hohen Aufwendungen für Kinder und zu Lasten der Haushalte mit keinen oder nur geringen Aufwendungen für Kinder. Für die staatliche Familienpolitik kommen dafür in erster Linie Steuerentlastungen (z.B. durch Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer) und Einkommenstransfers (z.B. Kindergeld oder Erziehungsgeld) in Betracht. Familienpolitische Komponenten können jedoch auch in sozialpolitische Massnahmen eingebaut werden, z.B. bei der Sozialen Sicherung, wenn für Leistungsempfänger mit Kindern höhere Leistungen (Kinderzuschläge) vorgesehen werden oder wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder beitragsfrei bei den Eltern mitversichert werden. Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland ab 1975 geplant war, den Familienlastenausgleich hauptsächlich eingleisig über Kindergeld durchzuführen, kam es über mehrere familienbezogene Steuerentlastungen wieder zu einer Rückkehr zum zweigleisigen System.            Literatur: Oberhäuser, A., Familie und Haushalt als Transferempfänger, Frankfurt a.M., New York 1989.

familienpolitische Maßnahmen, die nicht zweckgebundene einkommenswirksame Kindergeldleistungen und andere Transferzahlungen, einkommensteuerliche Unterstützung von Ehe und Familie sowie Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und Anrechnung von Erziehungszeiten umfassen. Bei der Zielsetzung des Familienlastenausgleichs wird zwischen einer gesell- schaftsbezogenen, familienbezogenen, kindbezogenen und bevölkerungspolitischen Argumentation unterschieden. Literatur: Henke, K: D (1989). Oberhauser, A. (1980)

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