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Feuerschutzsteuer

Bagatellsteuer

Von den Beitragseinnahmen aus Verträgen zur Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung haben Versicherungsunternehmen die den Ländern zustehende Feuerschutzsteuer zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Wohngebäude- und Hausratversicherung, sofern das Feuerrisiko mitversichert ist. In diesen Fällen unterliegen bei Gebäudeversicherungen 25 Prozent und bei Hausratpolicen 20 Prozent des Versicherungsbeitrags der Feuerschutzsteuer. Der Steuersatz selbst beträgt seit
1. Juli 1994 generell 8 Prozent. Anders als bei der Versicherungssteuer ist das Versicherungsunternehmen der Steuerschuldner.

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