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Flexible Plankostenrechnung

ist eine Form der Plankostenrechnung, die den Aufbau einer Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung hat. Sie hat eine Planungsphase und eine Kontrollphase (Phase der Nachrechnung). Es wird zwischen flexibler Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis und flexibler Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (Grenzplankostenrechnung) unterschieden. In der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis werden die Kosten für jede Kostenstelle nach Kostenarten differenziert für die Planbeschäftigung geplant. In dieser Planungsphase wird auch eine Plankalkulation für die Kostenträger sowie eine Planerfolgsrechnung durchgeführt. Im Mittelpunkt der Kontrollphase steht die Abweichungsanalyse. Hier werden die Istkosten den Sollkosten für den Istbeschäftigungsgrad gegenübergestellt. Um die Sollkosten für den jeweiligen Istbeschäftigungsgrad ermitteln zu können, ist es notwendig, schon in der Planungsphase eine Kostenauflösung in fixe und variable Kosten vorzunehmen. Durch diese Kostenauflösung werden für die einzelnen Kostenarten in den Kostenstellen die Variatoren ermittelt. Mit Hilfe dieser Variatoren werden die Sollkosten für die Istbeschäftigungsgrade errechnet. Wird bei der Sollkostenermittlung lediglich der Beschäftigungsgrad als einzige Kostenbestimmungsgröße berücksichtigt, so spricht man von -einfach-flexibler Plankostenrechnung. In der Kontrollphase wird für die jeweilige Kostenstelle die Gesamtabweichung in eine Preisabweichung, Verbrauchsabweichung und Beschäftigungsabweichung aufgespalten. (Siehe hierzu im einzelnen einfachflexible Plankostenrechnung). Die einfach-flexible Plankostenrechnung wurde weiterentwickelt zur mehrfach-flexiblen Plankostenrechnung, bei der neben der Beschäftigung als Kosteneinflußgröße weitere Kostenbestimmungsfaktoren berücksichtigt werden, die jeweils betriebsindividuell in Erscheinung treten können. Werden diese Formen der flexiblen Plankostenrechnung auf der Basis von Vollkosten durchgeführt, so bedeutet dies, daß eine Aufspaltung der Kosten in fixe und variable Bestandteile nur zu dem Zweck erfolgt, in den Kostenstellen eine Abweichungsanalyse durchzuführen. Im Rahmen der Kostenträgerrechnuns=, allerdings wird diese Trennung in fixt und variable Kosten nicht fortgeführt. Es werden hier die vollen Planselbstkosten pro Kostenträger kalkuliert. Dies gilt auch für die Kostenträgerzeitrechnungen.

Im Gegensatz hierzu wird in der Grenzplankostenrechnung als einer Form der Teilkostenrechnung die Trennung zwischen fixen und variablen Kosten auch systematisch für alle Kostenträgerrechnungen durchgeführt, so daß für die Kostenträger auch Deckungsbeiträge ermittelt werden können. Die Grenzplankostenrechnung ist die bestentwickelte Form der flexiblen Plankostenrechnung und für Preis- und Programmentscheidungen bestens geeignet.

Art der Kostenrechnung bzw. der Planung, die nicht wie die starre Plankostenrechnung nur Beschäftigungsabweichungen als Ursache für Kostenabweichungen berücksichtigt, sondern auch andere relevante Einflussgrössen. Flexible Plankostenrechnung kann grunds. auf Voll- oder Grenzkostenbasis durchgeführt werden. Flexible Plankostenrechnung ermöglicht durch Trennung von variablen und fixen Kosten die Ableitung des Sollkostenverlaufs in Abhängigkeit von der Beschäftigungsänderung. Starre Plankostenrechnung ist hierzu nicht in der Lage, da sie die geplanten Kosten nur auf eine Planbeschäftigung bezieht. Im Rahmen flexibler Plankostenrechnung auf der Basis von Vollkosten werden den Kostenträgern die Plankosten auf der Basis zugerechnet, die sich durch die Multiplikation des Plankostensatzes mit der Istbeschäftigung ergeben. Zusätzlich zu den verrechneten Kosten können auch die Sollkosten in Abhängigkeit von der Beschäftigung aufgezeigt werden. Bei diesen werden, ausgehend von den ex definitione beschäftigungsunabhängigen Fixkosten, zusätzlich die variablen Kosten in Abhängigkeit von der Beschäftigung verrechnet. Mit Hilfe der Abweichungsanalyse können die Ursachen für eine etwaige unwirtschaftliche Leistungserstellung aufgedeckt werden. Allerdings wird durch diese Form flexibler Plankostenrechnung das Fixkostenproblem letztlich nicht gelöst. Eine konsequente Trennung von fixen und variablen Kosten wird erst durch Plankostenrechnung auf Grenzkostenbasis vollzogen. Hierbei werden den Kostenträgern nur die variablen Kosten zugerechnet, während die fixen Kosten als ein gesamter Block berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise stimmen die verrechneten Plan-und Sollkosten überein, da die Fixkosten den Kostenträgern nur als globale Grösse zugerechnet werden. Im Rahmen der Abweichungsanalyse spielt die Beschäftigungsabweichung keine Rolle, da die fixen Kosten von dem Beschäftigungsgrad unabhängig sind. Der Einsatz (flexib- ler) Plankostenrechnung im Bankbetrieb ist nur begrenzt als Grundkonzeption denkbar, insb. das verfeinerte Plankostenverfahren, denn Letzteres setzt Vorliegen einer einheitlichen Leistungserstellung voraus. Zudem ist zu beachten, dass in beiden Rechnungsverfahren in variable und fixe Kosten getrennt wird, was insb. im Bankbetrieb z. T. problematisch ist. Wenn auch methodisch nicht einwandfrei, werden hilfsweise die direkten Kosten als quasi variable Kosten angesetzt. Die Verrechnung der Einzelkosten auf die innerbetrieblichen und absatzfähigen (Teil-) Leistungen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztlich angesichts des geringen Anteils der variablen Kosten gleichwohl eine Fixkostenproportionalisie-rung erfolgt.

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