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Freihandelszone

Gebiet, innerhalb dessen die Mitgliedsländer untereinander keine Zölle erheben und die Warenströme auch mengenmäßig nicht beschränken. Im Verhältnis zu dritten Staaten bleibt die jeweilige Zollautonomie der einzelnen Länder erhalten.

Free-Trade Area
Form der internationalen Integration, in der sich zwei oder mehrere Länder zum Abbau aller Handelsbeschränkungen verpflichten. In der entstandenen Freihandelszone ist damit ein unbeschränkter Warenaustausch gesichert. Anders als in der Zollunion erfolgt in der Freihandelszone jedoch keine einheitliche Regelung der Beziehungen zu Nichtmitgliedstaaten. So betreiben die Mitgliedstaaten in der Regel weiterhin eine eigenständige Zollpolitik gegenüber Drittländern. Als Integrationsform unterscheidet sich die Freihandelszone von der Zollunion und dem Gemeinsamen Markt. In der Weltwirtschaft existieren zahlreiche Freihandelszonen oder werden angestrebt (zum Beispiel North American Free Trade Agreement (NAFTA), Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA)).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Gruppe von Ländern deren Binnenhandel von Zöllen und anderen Handelshemmnissen befreit ist.

Fast alle Staaten schlossen sich seit den 60er Jahren verstärkt zu kleinen und großen Wirtschaftsregionen zusammen. Die Art der Zusammenarbeit reicht von bilateralen Handelsabsprachen. Ex- und Importerleichterungen und Zollregelungen bis zum Wirtschafts- und Währungsverband mit gemeinsamer Außenhandelspolitik. >APEC, >ASEAN, >EFTA, >Europäische Union, >MERCUSOR, >NAFTA, >TEP. >Zollunion

Unter einer Freihandelszone (Free Trade Area) ist der Abschluss eines Handelsabkommens zwischen zwei oder mehreren Staaten zu verstehen, das alle zwischen diesen Staaten gehandelten Güter betrifft und für diese die Aufhebung aller Handelshemmnisse im Intrahandel festlegt wird.

Eine Freihandelszone ist damit durch den Abbau von Zöllen und sonstigen Handelsschranken zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet. Zugleich kann gegenüber Drittländern jedes Mitgliedsland die bisherigen nationalen (Zoll-)Tarife und Bestimmungen aufrechterhalten. Insofern findet keine gemeinsame Außenhandelspolitik der Partner statt, so dass autonome Zollschutzpraktiken weiterhin erlaubt sind und keine einheitlichen Regelungen der Beziehungen zu Nichtmitgliedstasten bestehen (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 197).

Beispiele für Freihandelszonen sind die European Free Trade Association (EFTA), das North American Free Trade Agreement (NAFTA), die Zentraleuropäische Freihandelsvereinbarung (CEFTA) und die südamerikanische Freihandelszone (MERCOSUR) sowie das asiatisch-pazifische Abkommen (APEC). Allerdings sind die einzelnen Integrationsabkommen unterschiedlich weit fortgeschritten.

Das Hauptproblem einer Freihandelszone besteht in den unterschiedlichen Zollsätzen nach außen und den damit verbundenen hohen Transaktionskosten im Intrahandel. Importiert beispielsweise eine Firma mit Sitz im Land A Ware aus einem Drittland (Nicht-Mitglied der Freihandelszone) über Land B (Mitglied der Freihandelszone), dann bestünde für diese Firma die Option, die (unterstellten) niedrigeren Zölle im Land B auszunutzen, da zwischen den Ländern A und B alle Zölle aufgehoben sind. Auf Grund dieser Zolldifferenzen innerhalb der Freihandelszone nach außen muss für die Gewährung von Zollfreiheit im Intrahandel jeweils geprüft werden, ob das betreffende Gut seinen Ursprung in einem Mitgliedsland der Freihandelszone hat. Diesbezüglich werden Prozentsätze für die Mindestwertschöpfung eines Mitgliedslandes festgelegt (Basiswertschöpfung), die erzielt werden müssen, damit die Ware zollfrei innerhalb der Freihandelszone zirkulieren kann (Bestimmungslandprinzip, Locttl-Content-Politife).

Je höher der Local-Content-Anteil ist, desto stärker ist die Limitierung für eine Auslagerung der Produktion: Eine Auslagerung der Produktion ins Ausland (außerhalb der Freihandelszone) wird unter Berücksichtigung der Local-Content-Vor-schriften weniger lukrativ. Insofern haben die Vorschriften eine eminente Bedeutung für Weltmarktstrategien (Wettbewerbsstrategien).

Freiwillige Kette [s.a. Einkaufsgemein-schaft; Verbundgruppe] Die Freiwillige Kette oder Freiwillige Handelskette ist eine vertikale Kooperationsform (Kooperation), zu der sich Groß-und Einzelhandelsunternehmen meist gleichartiger Branchen mit dem Ziel einer gemeinsamen Marktstrategie zusammenschließen. Es arbeiten mehrere Groß- und Einzelhändler zusammen, die ihre juristische und kapitalmäßige Selbstständigkeit behalten. Die Inititative geht dabei von den Großhändlern aus, die mit den beteiligten Einzelhändlern meist nur lose Verträge eingehen. Die Freiwilligen Ketten sind hinsichtlich ihrer Ziele daher weniger ein-kaufs- als vielmehr absatzorientiert. Die Kooperation nur eines Großhändlers mit mehreren Einzelhändlern wird als Freiwillige Gruppe bezeichnet.

Im Rahmen dieser Kooperation werden bestimmte Funktionen von den Einzelhandelsbetrieben auf die vorgelagerte Stufe bzw. die Zentrale der Freiwilligen Kette vertraglich übertragen oder mit der Zentrale abgestimmt. Die Intensität dieser vertraglichen Bindung bestimmt auch die Nähe zur Kooperationsform des Franchising.

Grundlage der Kooperation ist die Selektion der Einzelhandelspartner, durch den oder die Großhändler gemäß des Ziels der Auftragskonzentration, d.h. der Rationalisierung der Auftragsabwicklung, der Fakturierung und des Transports. Umgekehrt wird die Modernisierung und Vergrößerung der Ladengeschäfte den Mitgliedern der Kette z.B. durch Ladenbaufinanzierungsprogramme ermöglicht. Die Zentrale übernimmt meist unter Ausnutzung von Degressionseffekten beratende Funktionen, Buchführung und Datenverarbeitung. Die Sortiments-, Preis- und Kommunikationspolitik werden mit den Einzelhandelsbetrieben abgestimmt. Darüber hinaus verfügen die meisten größeren Ketten über Weiterbildungseinrichtungen zur Schulung und Beratung ihrer Mitglieder.

Gruppe von Ländern, zwischen denen der Handel von Zöllen und allen anderen Handelshemmnissen befreit ist (Beispiel: Europäische Freihandelsassoziation). Im Gegensatz zur Zollunion bleiben unterschiedliche nationale Zollsätze und Handelsbeschränkungen gegenüber Drittländern bestehen, so dass zugleich eine Regelung getroffen werden muss, um zu verhindern, dass Importe aus Drittländern über das Land mit dem niedrigsten Aussenzoll in die Freihandelszone gelangen. Die Freihandelszone stellt ebenso wie eine Zollunion eine Stufe der internationalen wirtschaftlichen Integration dar.    P. S.

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