| Der aktienrechtliche Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Dabei sieht das AktG in § 151 für die Bilanz und in § 157 für die Gewinn- und Verlustrechnung spezielle Gliederungen vor. Beide haben über den Kreis der Aktiengesellschaften hinaus für die Rechnungslegung der Unternehmungen erhebliche Bedeutung gefunden, im Sinne von Mustern, deren Anwendung in der Regel den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entspricht. 
 Äußerlich wird die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Staffelform aufgestellt im Gegensatz zur Kontoform. Dies soll den Versuch einer kalkulatorischen Aufbereitung und Analyse des Erfolgs erleichtern. Die staffelförmige GuV-Gliederung kann folgendermaßen erfolgen:
 
 
 
 
 Andere Ansätze:
 
 Betriebsergebnis (Kerngeschäft)
 +/- Finanzergebnis
 = EGT
 +/- außerordentliches Ergebnis
 = Jahresergebnis vor Steuern
 
 
 Alternativ:
 
 Bruttoumsatz
 - Erlösschmälerungen
 ________________
 = Nettoumsatz
 +/- Bestandsveränderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
 + selbsterstellte Anlagen und Leistungen
 - Herstellkosten
 - Verwaltungs- und Vertriebskosten
 _________________
 = Betriebsgewinn
 neutrales Ergebnis
 + neutrale Erträge neutrale Aufwendungen
 _________________
 = Reingewinn
 
 
 
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