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Industrielle Lohnformen

Als Industrielle Lohnformen L. werden die Verfahren zur Leistungsentlohnung der Arbeiter in der industriellen Produktion bezeichnet, sofern es sich nicht um eine Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensergebnis handelt. Das Gehalt der Angestellten, die Bezüge der Beamten sowie der kalkulatorische Unternehmerlohn werden also von der Lohnformentheorie nicht abgedeckt. Ziel einer solchen Theorie ist es, Industrielle Lohnformen L. bereitzustellen, die für jede mögliche Tätigkeit geeignete monetäre Anreize für eine größtmögliche Arbeitsmotivation und damit Leistungsbereitschaft der in einem Industriebetrieb beschäftigten Arbeitnehmer bieten. Beim Zeitlohn wird dem Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe der Arbeitsleistung ein konstanter Lohnsatz je Stunde gewährt. Eine solche Entlohnung empfiehlt sich insbesondere bei qualitativ hochwertigen Arbeiten, bei risikobehafteten Tätigkeiten, aber auch dann, wenn der zeitliche Arbeitsablauf vom Arbeitnehmer nicht beeinflußt werden kann. Im Gegensatz zum Zeitlohn beziehen alle anderen Lohnformen das geleistete Arbeitsergebnis in das Arbeitsentgelt mit ein. Dabei faßt man Akkord und Grund prämienlohn auch häufig als sogenannte Mengenanreizlöhne zusammen, da beide Lohnformen direkt auf die erzielte Leistungsmenge abstellen, während die Zusatzprämienlöhne bestimmte Nebenleistungen des Arbeitnehmers honorieren. Der Akkordlohn, der ebenso wie alle Prämienlohnformen als Einzel oder Gruppenakkord gewährt werden kann, geht vom sogenannten Akkordrichtsatz L0 als festgelegtem Stundenverdienst bei einer bestimmten Vorgabemenge q0 aus. Dividiert mm L0 durch die Vorgabemenge q0, so ergibt sich ein konstanter Lohnsatz pro Mengeneinheit, der sogenannte Geldakkord 1; der Stundenverdienst errechnet sich dann als 1multipliziert mit der tatsächlichen Leistungsmenge q. Dividiert man hingegen L0 durch 60, so erhält man jden Minutenfaktor m; dieser wird Imit der Summe der einem Arbeitnehtner frr jede erstellte Mengeneinheit gutgeschriebenen Vorgabeminuten multipliziert. Auf diese Art und Weise ermittelt man den in der Praxis aus abrechnungstechnischen Gründen vorherrschenden Zeitakkord. Grund prämienlöhne gewähren bei Erreichen einer vorgegebenen Leistungsgrenze (Bonuslohn) oder beim Überschreiten einer von mehreren möglichen Leistungsstufen (Staffellohn) eine verschieden hoch gestaltbare Prämie zusätzlich zum Zeitlohn, je nachdem, ob die erhöhte Arbeitsleistung ganz oder nur teilweise (Teilungslohn) an den Arbeitnehmer weitergegeben werden soll. Handelt es sich bei den zu erreichenden Leistungsstufen um Leistungsmengen je Zeiteinheit, so wird die entsprechende Lohnform als Prämienstücklohn bezeichnet; ist die Prämie zeitabhängig, dann werden Prämienzeitlöhne berechnet. Zeitprämien existieren in zahlreichen Ausprägungen; die bekanntesten Formen sind die von Bedaux, Halsey, Rowan, Gantt und Taylor. Im Gegensatz zu den Grund prämien stellen Zusatzprämien einmalige Zuwendungen dar, die dem Arbeitnehmer beim Erreichen bestimmter Zusatzleistungen gewährt werden. So existieren Prämien als Anreiz für hohe Produktqualität, Materialersparnis, Termineinhaltung oder Betriebsmittelinstandhaltung verbund en mit geringen Reparaturkosten.

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