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Erfolgsbeteiligung

(1) Oberbegriff für alle Arten von Modellen, auf deren Basis Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Grundgehalt am Erfolg bzw. Gewinn der Unternehmung beteiligt werden. Der Umfang der Erfolgsbeteiligung, der allen Mitarbeitern auf vertraglicher Basis zugestanden wird, ist vom erzielten Gewinn abhängig.
Die individuelle Erfolgsbeteiligung und ihre Nutzung sind vom Erfolgsbeteiligungssystem abhängig, das die Basis für das Erfolgsmaß (z. B. Steuerbilanzgewinn), die Form der Übertragung, Verteilung, Nutzungsmöglichkeit etc. regelt.
(2) Oberbegriff für alle Formen der Erfolgsbeteiligung im Zusammenhang mit der Kapitalüberlassung. Im Gegensatz zum Eigenkapital fehlt dem Fremdkapital i. d. R. die Erfolgsbeteiligung Ausnahme: Gewinnobligation

Siehe auch: betriebliche Erfolgsbeteiligung

Gewinnbeteiligung

Im Rahmen der materiellen Beteiligung von Mitarbeitern am arbeitgebenden Unternehmen wird zwischen Kapitalbeteiligung und Erfolgsbeteiligung unterschieden. Unter Erfolgsbeteiligung sind dabei alle materiellen Leistungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter zu verstehen, die aus einer vertraglich zugesicherten Beteiligung an einer betrieblichen Erfolgsgröße resultieren und die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt oder Lohn gewährt werden. Ihrer gegenwärtig noch allein auf einer Entscheidung des Arbeitgebers beruhenden Einführung hegen häufig sowohl gesellschaftspolitische (etwa die Stabilisierung des marktwirtschaftlichen Systems durch den Abbau von Spannungen zwischen »Kapital« und »Arbeit«) als auch Unternehmenspolitische Zielvorstellungen (zB. die Erwartung steigender Leistungsbeiträge der Mitarbeiter oder verbesserter Chancen am Arbeitsmarkt) zugrund e. in Abhängigkeit von der jeweils zugrund e gelegten betrieblichen Erfolgsgröße (Beteiligungsbasis) lassen sich drei Hauptgruppen von Erfolgsbeteiligung Vertahren unterscheiden: die Leistungs, die Ertrags und die Gewinnbeteiligung.
a) Leistungsbeteiligung Hierzu zählen die Produktionsmengenbeteüigung, die Kostenersparnisbeteiligung sowie die Produktivitätsbeteiligung. Die jeweiligen Erfolgsgrößen sind dabei von der Absatzentwicklung unabhängig. Ertragsbeteiligung Beteiligungsgrundlage bilden die am Markt abgesetzten Leistungen. Es wird unterschieden zwischen Umsatzbeteiligung als klassischer Beteiligungsform für Verkaufs und Außendienstpersonal, Wertschöpfungsbeteiligung und Nettoertragsbeteiligung. Gewinnbeteiligung Im Gegensatz zu den ersten beiden Gruppen wird hier sowohl die betriebliche als auch die AbsatzmarktEntwicklung berücksichtigt und eine Beteiligung vom tatsächlichen Entstehen eines Gewinns abhängig gemacht. Formen sind die Bilanzgewinnbeteiligung, die Betriebsgewinnbeteiligung, die Ausschüttungsgewinnbeteiligung und die Substanzgewinnbeteiligung. Bei der Gestaltung eines Erfolgsbeteiligung Modells gehört die Wahl der Beteiligungsbasis zu den Grund legenden Entscheidungen, von der die Erreichung der verfolgten Ziele wesentlich beeinflußt wird. Weitere bedeutende Entscheidungstatbestände sind die Ermittlung des Belegschaftsanteils (Verteilung der Erfolgsgröße auf Arbeitnehmer und Kapitalgeber), der Individualquoten sowie ihre Verwendung (Ausschüttung oder investive Verwendung).

materielle Komponente der Partnerschaftsidee, die den Arbeitnehmern als "Produktionsfaktor Arbeit" einen Anspruch auf einen Teil des Unternehmenserfolges zuerkennt. Dieser "laboristische" Gedanke hat innerhalb der wirtschaftsliberalen Ordnungsprinzipien unseres Wirtschaftsrechts keinen systematischen Platz. Denn dieses weist den Anspruch auf Gewinn (und das Entscheidungsrecht über die Lenkung der Kapitalströme) alleine den Kapitaleignern zu. So dienen die Formen der Erfolgsbeteiligung in der Praxis nur als Massregel zur Ermittlung der an einer betrieblichen Erfolgsgrösse (Leistung, Ertrag, Gewinn) orientierten materiellen Leistungen an die Arbeitnehmer, die zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt vertraglich vereinbart werden. Motive für die Gewährung von Erfolgsbeteiligungen sind vor allem der vermutete Leistungsanreiz- charakter und die immer wieder behaupteten finanzwirtschaftlichen Vorteile. Bei der Leistungsbeteiligung (Produktionsmengen-, Produktivitätsbeteiligung) erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung für die Überschreitung einer "Normalleistung" (Entlohnung nach erwarteter Leistung). Markteinflüsse und Ertragslage des Unternehmens bleiben unberücksichtigt, aufgrund der Anknüpfung an das individuelle Arbeitsergebnis wird eine relativ hohe Leistungsmotivation vermutet. Die Ertragsbeteiligung (z.B. Umsatzbeteiligung) koppelt die Vergütung von individuellen Leistungen stärker ab, berücksichtigt Einflüsse des Absatzmarktes, ist aber auch bei Verlusten zu zahlen. Die  Gewinnbeteiligung schliesslich trägt diesem Zusammenhang Rechnung. Die damit verbundene Abkoppelung von der individuellen Leistung wird jedoch häufig als nachteilig empfunden. In der Praxis wird in aller Regel ausgehend vom handels- oder steuerbilanziellen Gewinn unter Berücksichtigung von "Korrekturfaktoren" (Eigenkapitalzinsen, Risikoprämien u.a.) ein "verteilungsfähiger Gewinn" ermittelt, der nach Abzug der für Kapital und Arbeit unterschiedlichen Abgaben "nettoparitätisch" verteilt wird. Aus der Arbeitnehmergesamtquote werden sodann die Individualanteile nach Köpfen und/oder nach Leistung, i.d.R. entsprechend der Relation "individuelles Jahresentgelt zu Gesamtentgeltsumme",\' abgeleitet. Erfolgsbeteiligungen stellen für das Unternehmen steuerrechtlich Betriebsausgaben dar. Werden die Erfolgsanteile nicht bar an die Mitarbeiter ausgeschüttet, sondern einer investiven Verwendung im arbeitgebenden Unternehmen zugeführt, so ergeben sich z.B. beträchtliche Liquiditätsvorteile. Deshalb dienen Erfolgsanteile oft der (Mit-) Finanzierung einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. Allerdings ist die Eignung investiver Erfolgsbeteiligungen als Instrument der Unternehmensfinanzierung insgesamt nicht unumstritten, weil der Liquiditätszuwachs nur über einen Gewinnverzieht der Eigentümer erreicht werden kann.                                Literatur: Drukarczyk, J./Schwetzler, B., Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmensfinanzierung, in: Der Betrieb, 43. Jg. (1990), Nr. 36, S. 1777ff. Oechsler, W. A., Personal und Arbeit, 3. Aufl., München, Wien 1988. Steinmann, H./Klaus, H., Gewinnbeteiligung, in: HWR, 3. Aufl., Stuttgart 1991.

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