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Mitarbeiterbeteiligung

Umfassender Begriff für alle materiellen und immateriellen Partizipationsmodelle von Mitarbeitern an ihren arbeitgebendem Unternehmen. Als materielle Form werden die Erfolgsbeteiligung und die Kapitalbeteiligung unterschieden. Bei der Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter entweder gemäß ihren Leistungen auf Basis der Produktion, des Absatzes oder von Produktivitätserhöhungen sowie Kostenersparnissen beteiligt. Die Ertragsbeteiligung unterteilt sich in eine Umsatz-, Gesamtleistungs-, Rohertrags- oder Wertschöpfungsbeteiligung. Die eigentliche Erfolgsbeteiligung stellt allerdings die Teilhabe der Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens dar. Hierbei spielen Fragen der Gewinndefinition im Rahmen einer gerechten Verteilung des Unternehmensgewinns eine herausragende Rolle. Beteiligen sich die Mitarbeiter über eine Erfolgsbeteiligung am Kapital eines Unternehmens, so liegt eine Kapitalbeteiligung vor. Diese kann entweder in Form von Eigenkapital oder von Fremdkapital (Darlehen) erfolgen. Unter einer immateriellen Beteiligung wird neben den Möglichkeiten der gesetzlichen Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz,
Mitbestimmungsgesetz von 1976) auch die von Unternehmensleitungen freiwillig eingeräumte Partizipation von Mitarbeitern am Unternehmensprozess verstanden.

Partnerschaftsidee, Erfolgsbeteiligung, Kapitalbeteiligung

Ein Vorteil einer börsennotierten Unternehmung besteht in der verbesserten Möglichkeit die Mitarbei­ter (insbesondere das Management) am Unternehmen zu beteiligen (Going Public, Vorbereitungs­phase). Damit ist die Hoffnung verbunden, die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter als Miteigentümer zu fördern. Im Bereich der Führungskräfte werden häufig Aktienoptionsprogramme verwendet, um eine unternehmenswertbezogene Entlohnungskomponente in die Gesamtentlohnung zu integrieren. Siehe auch   Lohn- und Gehaltsmodelle (mit Literaturangaben).

Eine ökonomisch und sozial begründete innerbetriebliche Innovations­strategie, mit der sowohl die betriebliche -\' Effi­zienz, die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter wie auch eine gesellschaftspolitische Zielvorstel­lung — die Stabilisierung des Systems der sozia­len Marktwirtschaft — erreicht werden sollen.
Unter Mitarbeiterbeteiligung, Partizipation oder betrieblicher Partnerschaft werden ganz allge­mein Beteiligungsmöglichkeiten der Mitarbeiter am Betriebsablauf verstanden, die über die ge­setzlich vorgeschriebenen Anhörungs-, Informa­tions-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Repräsentanten hin­ausgehen. Betriebliche Partnerschaft ist damit ei­ne vertraglich vereinbarte Form der Zusammen­arbeit zwischen Unternehmensleitung und Mitar­beitern. Sie soll allen Beteiligten ein Höchstmass an Selbstentfaltung ermöglichen und durch ver­schiedene Formen der Mitwirkung und Mitbe­stimmung bei entsprechender Mitverantwor­tung einer Fremdbestimmung entgegenwirken. Abzugrenzen sind diese Begriffe von dem tradi­tionellen Mitbestimmungsbegriff des Betriebsver­fassungsgesetzes, der den Sachverhalt der ge­setzlichen Fixierung eines Machtgleichgewichtes von Kapital und Arbeit im Rahmen einer wirt­schaftsdemokratischen Neuordnung kennzeich­net.
Die Beteiligung der Mitarbeiter an Erfolg, Vermögen, Kapital, aber auch an den Ent­scheidungsprozessen im Unternehmen gilt viel­fach als die humanste und sinnvollste Form der Rationalisierung. Dabei spricht man von in­nerbetrieblicher Rationalisierung, um ein optima­les betriebliches Anpassungsverhaltens an sich verändernde Umweltbedingungen zu kennzeich­nen, das nicht nur die mit diesem Begriff oft asso­ziierte technische oder technologische Rationali­sierung umfaßt, d.h. den Ersatz von arbeitsinten­siven durch kapital- und technologieintensive Prozesse, sondern auch neue Formen der innerbetrieblichen               Koordination und Organisation der Arbeitsprozesse selbst. Dazu gehören neue Formen von Entscheidungsprozessen, Hierarchien sowie die Verlagerung und Verteilung von Kompe­tenzen und Handlungsspielräumen auf unterge­ordnete Ebenen.
Darüber hinaus soll die Mitarbeiterbeteiligung die Selbstentfaltungsmöglichkeiten aller Beteiligten verbessern und die Motivations- und Identifikati­onsbereitschaft der Mitarbeiter erhöhen. So ent­standen mannigfaltige Formen der innerbetriebli­chen Partizipation:
· Erfolgs-, Vermögens- und Kapitalbeteiligungs­modelle,
· Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmodelle,
· Stiftungsunternehmen,
· Alternativbetriebe,
· Arbeitnehmergesellschaften.
Diese Beteiligungsmodelle unterscheiden sich von einer traditionellen Betriebsorganisation da­durch, dass herkömmliche Formen eines zentrali­sierten, hierarchischen Betriebsablaufs zugun­sten einer materiellen und/oder immateriellen Be­teiligung der Arbeitnehmer am Betriebsgesche­hen aufgebrochen wurden. Die “Alternativbetrie­be” unterscheiden sich von den konventionellen Beteiligungsmodellen noch insofern, als hier eine sozial- und gesellschaftspolitische Vision oder Zielvorstellung die Grundlage für das wirtschaftli­che Handeln und die Struktur der innerbetriebli­chen Organisation darstellt; eine Zielvorstellung, die explizit über die bestehenden Formen der Ar­beits- und Lebensgestaltung hinausgeht. In den “traditionellen” Betrieben mit Mitarbeiterbeteili­gung steht demgegenüber die ökonomische Effi­zienz des Betriebsablaufs im Vordergrund, die gerade durch erweiterte Beteiligungsmöglichkei­ten aller Arbeitnehmer erhöht werden soll. Parti­zipation ist in diesem Fall ein Mittel zur Stabilisie­rung der bestehenden gesellschaftlichen Struktu­ren und der Wirtschaftsordnung.
“Mitarbeiterbeteiligung” läßt sich grundsätzlich in materielle und immaterielle Beteiligungsrechte differenzieren. Während die materielle Form der Partizipation die Vermögensbeteiligung in Arbeit­nehmerhand sowie die Erfolgs- bzw. Kapitalbe­teiligung im Rahmen einer Beteiligung der Arbeit­nehmer am Produktivvermögen der Wirtschaft umfaßt, ermöglicht die immaterielle Beteiligung den Mitarbeitern eine Einflußnahme auf betriebli­che Entscheidungsprozesse. Sie beinhaltet daHin cUSiALuI;fle mlorrHauoWS , r+iinorunys- unv Einwirkungsmöglichkeiten und hat in der Regel eine Dezentralisierung und Verlagerung des Ent­scheidungsprozesses “nach unten” zur Folge. In diesem Sinne soll Mitarbeiterbeteiligung drei Zie­le verwirklichen:
· Die Motivation und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten sowie deren Selbstentfal­tungsmöglichkeiten sollen durch Förderung der Identifikation mit den Zielen der Unternehmung verbessert werden.
· Die Eigenkapitalbasis, d.h. Ertragskraft und Ef­fizienz, sollen durch eine Kombination von mate­riellen und immateriellen Elementen der Mitarbei­terbeteiligung nachhaltig gestärkt werden.
· Sie soll das System der sozialen Marktwirt­schaft stabilisieren.
Mitarbeiterbeteiligung wird von den Initiatoren der Beteiligungsmodelle als neuer, wirtschaftlich effizienter und sozial verpflichtender —a Füh­rungsstil bezeichnet, der im Rahmen der beste­henden Eigentumsverhältnisse Entscheidungs­prozesse modifiziert und dezentralisiert, das Letztentscheidungsrecht jedoch auf seiten der Kapitaleigner beläßt. Ökonomisch ausgedrückt heißt das: Durch betriebliche Partnerschaft wer­den die hohen Kosten einer streng hierarchi­schen Betriebsorganisation durch die Einführung dezentraler Entscheidungsstrukturen gesenkt, ohne vollständig auf die Vorteile einer betriebli­chen Hierarchie zu verzichten.
Neben die ideelle Form der Begründung der Mit­arbeiterbeteiligung treten oft reale gesellschafts­politische Motive. Danach macht eine materielle Mitarbeiterführung die Arbeitnehmer zu Mitei­gentümern der Unternehmen. In der in diesem Zusammenhang geäußerten Erwartung, auf die­se Weise den Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit verringern oder gar aufheben zu können, spiegelt sich offensichtlich die Idee der betriebli­chen Partnerschaft besonders deutlich wider.
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